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Untersuchungsmission von MAF-DAD: Kriegsverbrechen in Nord- und Ostsyrien


Eine Untersuchungsmission von MAF-DAD hat die Angriffe auf Nord- und Ostsyrien Anfang 2026 untersucht. Der Bericht sieht begründeten Anlass zur Annahme zahlreicher Kriegsverbrechen und fordert internationale Ermittlungen.

Bericht dokumentiert Angriffe, Folter, Vertreibung und Plünderungen
 
ANF / KÖLN, 29. Sept. 2026.

Der Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD) sieht begründeten Anlass zu der Annahme, dass bei den Angriffen der Damaszener Übergangsregierung auf Nord- und Ostsyrien im Januar und Februar dieses Jahres zahlreiche Kriegsverbrechen begangen wurden. Dokumentiert werden unter anderem Angriffe auf Zivilist:innen und Krankenhäuser, Folter, gewaltsames Verschwindenlassen, Misshandlung von Leichen, Plünderungen und Vertreibungen. Einzelne Tatkomplexe könnten nach Einschätzung der Organisation bei Vorliegen der weiteren rechtlichen Voraussetzungen auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.

Die Ergebnisse sind Teil des Berichts „Internationale Verbrechen, begangen durch und im Namen der Regierung der Arabischen Republik Syrien“. Ausgangspunkt der Untersuchung waren die Angriffe auf die Stadtteile Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo Anfang Januar und die anschließende Offensive gegen weitere Gebiete der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES).

Eine unabhängige Untersuchungsmission von MAF-DAD hielt sich vom 21. Februar bis 17. März in der Region auf. Insgesamt wurden 32 ausführliche Interviews mit 62 Menschen geführt, darunter 25 unmittelbar Betroffene. Ausgewertet wurden außerdem medizinische Unterlagen, Foto- und Videoaufnahmen, Berichte zivilgesellschaftlicher Organisationen und Beweismaterial des Rojava Information Center (RIC).

Als Beweismaßstab verwendet die Untersuchung „reasonable grounds to believe“ – begründeten Anlass zur Annahme. Damit stellt der Bericht keine strafrechtlichen Urteile über individuelle Verantwortliche fest, sieht die vorhandenen Belege jedoch als ausreichend an, um die dokumentierten Tatkomplexe weiter strafrechtlich zu untersuchen.

Angriffe auf Zivilist:innen und Krankenhäuser

Besonders schwere Übergriffe dokumentierte die Mission in Şêxmeqsûd und Eşrefiyê sowie auf den Fluchtrouten aus Tabqa und Raqqa. Berichtet wird von Drohnen- und Artillerieangriffen, Scharfschützenfeuer, Beschuss von Fahrzeugen und Angriffen auf Orte, an denen Zivilist:innen Schutz gesucht hatten. Menschen, die aus Tabqa und Raqqa flohen, berichteten zudem, beschossen, an Kontrollpunkten gestoppt, durchsucht, beraubt oder festgenommen worden zu sein. In einzelnen Fällen seien Flüchtende getötet worden. MAF-DAD sieht begründeten Anlass zur Annahme, dass Zivilist:innen sowohl gezielt als auch unterschiedslos angegriffen wurden und dabei Kriegsverbrechen begangen wurden.

Auch medizinische Einrichtungen waren betroffen. Das Xalid-Fecir- und das Osman-Krankenhaus in Aleppo wurden nach den Untersuchungsergebnissen mit Artillerie beschossen. Gesundheitsbeschäftigte seien verletzt, festgenommen, getötet oder gewaltsam verschwunden gelassen worden. Die dokumentierten Fälle deuteten nach Einschätzung der Mission auf ein breiteres Muster von Angriffen auf geschützte medizinische Einrichtungen und ihr Personal hin.

Folter und gewaltsames Verschwindenlassen

Nach der Einnahme von Şêxmeqsûd und Eşrefiyê sowie an Kontrollpunkten entlang der Fluchtrouten dokumentierte MAF-DAD zahlreiche Festnahmen. Männer seien von Frauen und Kindern getrennt und Gefangene teilweise an überfüllten Orten festgehalten worden, ohne dass ihre Familien Informationen über ihren Verbleib erhielten. Betroffene berichteten von Schlägen, Elektroschocks, verbundenen Augen, Fesselungen, erzwungenen Aussagen sowie unzureichender Versorgung mit Nahrung, Wasser und medizinischer Hilfe.

MAF-DAD sieht darin Anhaltspunkte für Kriegsverbrechen wie Folter, grausame Behandlung, willkürliche Inhaftierung, gewaltsames Verschwindenlassen oder Geiselnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten einzelne dieser Handlungen zugleich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden.

Besonders schwere Verstöße dokumentierte die Mission auch im Umgang mit Getöteten. Foto- und Videoaufnahmen zeigten dem Bericht zufolge Verstümmelungen von Leichen, das Abschneiden von Haaren und Zöpfen bei Frauen sowie weitere Eingriffe an den Körpern. Hinzu kamen rassistische, konfessionelle und sexistische Beleidigungen. MAF-DAD bewertet die dokumentierten Handlungen als mögliche Kriegsverbrechen in Form schwerer Angriffe auf die persönliche Würde.

Vertreibung und Plünderungen

Der Bericht dokumentiert außerdem umfangreiche Plünderungen in den eroberten Gebieten. Häuser seien aufgebrochen, geplündert, besetzt oder zur späteren Übernahme gekennzeichnet worden. Vertriebenen seien Telefone, Geld, Dokumente und persönliche Gegenstände abgenommen worden. Manche Betroffene fanden bei ihrer Rückkehr ihre Wohnungen mit ausgetauschten Schlössern oder von bewaffneten Milizen besetzt vor.

Betroffen waren auch Frauenorganisationen, Bibliotheken sowie Bildungs- und Kulturzentren. Nach Einschätzung von MAF-DAD könnte es sich bei den Plünderungen nicht lediglich um Begleiterscheinungen der Offensive, sondern um ein weiter verbreitetes Muster der Aneignung und Zerstörung von Eigentum gehandelt haben. Zugleich wurden Tausende Menschen aus Şêxmeqsûd, Eşrefiyê, Raqqa und Tabqa vertrieben. Unter ihnen befanden sich zahlreiche Kurd:innen, die bereits infolge der türkischen Besetzung von Efrîn 2018 ihre Heimat verloren hatten und damit erneut vertrieben wurden.

Die Untersuchung sieht begründeten Anlass, Teile dieser Vertreibungen als das Kriegsverbrechen der zwangsweisen Vertreibung zu untersuchen. Sollten die dafür erforderlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden, käme auch eine Einstufung als Deportation oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung und damit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Betracht.

Gezielte Gewalt gegen Frauen

Einen eigenen Schwerpunkt legt MAF-DAD auf geschlechtsspezifische Gewalt. Für diesen Teil der Untersuchung wurden zehn kurdische und arabische Frauen befragt. Dokumentiert wurden Angriffe und Plünderungen von Zenobiya-Frauenzentren, Einrichtungen der Jineolojî-Akademie und Bibliotheken in Aleppo, Tabqa und Raqqa. Aktivistinnen und Beschäftigte lokaler Institutionen seien bedroht, ihre persönlichen Daten in sozialen Medien veröffentlicht und ihre Wohnungen oder Arbeitsstätten beschlagnahmt worden.

Frauen berichteten zudem von sexualisierten und sexistischen Erniedrigungen während ihrer Festnahme. Auch die Verstümmelung weiblicher Leichen und die öffentliche Verbreitung entsprechender Aufnahmen ordnet MAF-DAD in diesen Zusammenhang ein. Die Untersuchung sieht Anhaltspunkte für schwere Angriffe auf die persönliche Würde als Kriegsverbrechen. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen könne die gezielte Verfolgung von Frauen auch den Tatbestand eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erfüllen.

Bericht untersucht Rolle der Türkei

Ein eigener Teil des Berichts befasst sich mit der Rolle der Türkei während der Offensive. MAF-DAD verweist auf Hinweise auf nicht-syrische Akteure innerhalb der mit der Übergangsregierung verbundenen Verbände. Zeug berichteten unter anderem von „Soldaten“ mit türkischen Flaggen auf ihren Uniformen und dem von den türkischen „Grauen Wölfen“ verwendeten Handzeichen. Darüber hinaus habe die Mission Hinweise auf die Beteiligung türkischen Militärpersonals sowie den Einsatz türkischer militärischer Ausrüstung und türkischer Vernehmer zur Unterstützung der Truppen der Übergangsregierung gesammelt.

Nach Einschätzung von MAF-DAD reichen die bislang vorliegenden Belege allerdings nicht aus, um die Angriffe deshalb als internationalen bewaffneten Konflikt einzustufen. Die Ereignisse im Januar und Februar werden im Bericht grundsätzlich als nichtinternationaler bewaffneter Konflikt bewertet. Die Organisation fordert jedoch eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der möglichen Beteiligung türkischer Akteure an den dokumentierten Verstößen. Ankara müsse relevante Unterlagen und andere Beweismittel sichern und mit nationalen und internationalen Ermittlungsmechanismen zusammenarbeiten.

MAF-DAD fordert internationale Ermittlungen

MAF-DAD hält die gegenwärtigen syrischen Justizstrukturen nicht für geeignet, eine unabhängige Aufarbeitung der dokumentierten Verbrechen zu gewährleisten. Untersucht werden müssten dabei nicht nur unmittelbare Täter, sondern auch Personen in der Befehlskette, die Verbrechen angeordnet, ermöglicht oder nicht verhindert beziehungsweise bestraft hätten. Die Organisation fordert deshalb internationale Ermittlungen und, wo möglich, Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip. Auch der Internationale, Unparteiische und Unabhängige Mechanismus der Vereinten Nationen für Syrien (IIIM) und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte sollen die Vorgänge untersuchen.

Von der syrischen Übergangsregierung verlangt MAF-DAD insbesondere Auskunft über das Schicksal von Festgenommenen und Verschwundenen. Vertriebene müssten sicher und freiwillig zurückkehren können, beschlagnahmtes und geplündertes Eigentum müsse zurückgegeben und den Betroffenen Zugang zu wirksamen Rechts- und Entschädigungsverfahren ermöglicht werden. Auch Staaten, die die Übergangsregierung militärisch, finanziell oder logistisch unterstützen, nimmt der Bericht in die Pflicht. Genannt werden neben der Türkei unter anderem die USA, Frankreich, Deutschland, Großbritannien und weitere EU-Staaten. Sie müssten sicherstellen, dass ihre Unterstützung nicht zur Begehung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beiträgt.

 

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