Kurdischunterricht erhält in Syrien offiziellen Status
Das syrische Bildungsministerium hat die Einführung von Kurdisch als reguläres Unterrichtsfach beschlossen. In Rojava soll die Sprache an staatlichen und privaten Schulen in allen Bildungsstufen unterrichtet werden.
Das Bildungsministerium der syrischen Übergangsregierung in Damaskus hat am 27. August mit dem Beschluss Nr. 493 die administrativen Regelungen für den Kurdischunterricht festgelegt. Damit werden die entsprechenden Bestimmungen des Dekrets Nr. 13 von 2026 für den Bildungsbereich konkretisiert. Dem Beschluss zufolge wird Kurdisch als „nationale Sprache“ Bestandteil des anerkannten Lehrplans. Die Regelung gilt insbesondere für Gebiete, in denen Kurd:innen einen bedeutenden Teil der Bevölkerung stellen, und umfasst sowohl staatliche als auch private Schulen.
Drei Kurdischstunden pro Woche
Kurdisch soll in allen Bildungsstufen mit drei Unterrichtsstunden pro Woche neben Arabisch und Englisch gelehrt werden. Die Leistungen im Fach Kurdisch fließen nach den festgelegten Verfahren in die Abschlussnoten des jeweiligen Schulhalbjahres ein. Für das erste Schuljahr nach Einführung der Regelung ist darüber hinaus eine Übergangsbestimmung vorgesehen: Schüler:innen sollen Sozialwissenschaften, Geschichte, Geografie und Philosophie wahlweise auf Arabisch oder Kurdisch belegen können. Diese Möglichkeit ist nach dem derzeitigen Beschluss auf das erste Jahr der Umsetzung begrenzt. Das Nationale Zentrum für die Entwicklung von Bildungsmaterialien wurde damit beauftragt, Lehrmaterialien für den Kurdischunterricht sämtlicher Bildungsstufen auszuarbeiten. Bereits bestehende Materialien für schulische Aktivitäten sollen zudem ins Kurdische übertragen werden.
Lehrkräfte und Sprachprüfungen vorgesehen
Für die Umsetzung sollen die zuständigen Bildungs- und Aufsichtsbehörden Lehrkräfte innerhalb und außerhalb des bestehenden Bildungssystems gewinnen. Vorgesehen sind grundsätzlich Personen mit Hochschulabschluss oder einer Qualifikation aus einem Institut für Lehrkräftebildung und ausreichenden Kurdischkenntnissen. Bei Bedarf können auch andere Hochschulabsolvent:innen mit entsprechenden Sprachkenntnissen eingesetzt werden. Die sprachliche Qualifikation der Lehrkräfte soll durch schriftliche und mündliche Prüfungen festgestellt werden. Mit dem Beschluss werden damit erstmals konkrete Vorgaben für Kurdisch als reguläres Schulfach innerhalb des von Damaskus verantworteten Bildungssystems geschaffen. Für Rojava ist insbesondere von Bedeutung, wie diese Regelungen mit dem dort seit Jahren bestehenden kurdischsprachigen Bildungssystem und dessen Lehrplänen zusammengeführt werden.
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