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Frankreich: Ex-Chef von Lafarge wegen Zahlungen an IS verurteilt

 


Wegen der Zahlung von Schutzgeldern in Millionenhöhe an den IS und weitere Milizen in Rojava hat ein Gericht in Paris den Ex-Chef des Zementherstellers Lafarge zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er muss seine Strafe umgehend antreten.

Schutzgelder an Terroristen
 
ANF / PARIS, 13. April 2026.

Ein Pariser Gericht hat mehrere frühere Führungskräfte des Zementkonzerns Lafarge wegen Zahlungen an dschihadistische Milizen in Rojava schuldig gesprochen. Im Zentrum des Verfahrens stand der Vorwurf, dass das Unternehmen während des Syrien-Krieges bewusst Gelder an bewaffnete Gruppen überwiesen habe, um den Betrieb einer Zementfabrik aufrechtzuerhalten. Der frühere Vorstandsvorsitzende Bruno Lafont wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nach dem Urteil soll er seine Strafe unmittelbar antreten. Insgesamt wurden acht Angeklagte verurteilt, darunter auch Vermittler aus Syrien, die eine zentrale Rolle bei den Kontakten zu den Milizen gespielt haben sollen und Haftstrafen zwischen 18 Monaten und sieben Jahren erhielten.

Millionenzahlungen an bewaffnete Gruppen

Nach Feststellungen des Gerichts zahlte Lafarge in den Jahren 2013 und 2014 rund 5,6 Millionen Euro an verschiedene Dschihadistenmilizen, darunter auch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). Ziel sei es gewesen, die Produktion in der Zementfabrik im südöstlich von Kobanê gelegenen Çelebiyê (al-Dschalabiyya) trotz der eskalierenden Kämpfe fortzuführen.

Richterin: „Geschäftspartnerschaft mit dem IS“

„Diese Art der Finanzierung terroristischer Organisationen, insbesondere des IS, war entscheidend für die Kontrolle der Terrorgruppe über die natürlichen Ressourcen in Syrien“, erklärte die Vorsitzende Richterin Isabelle Prévost-Desprez. Das Geld habe es der Terrorgruppe ermöglicht, Anschläge in der Region und im Ausland, insbesondere in Europa, zu finanzieren. Das Gericht wertete die Vorgänge als Zusammenarbeit. Lafarge, das inzwischen von dem Schweizer Konzern Holcim übernommen wurde, habe eine „echte Geschäftspartnerschaft“ mit dem IS aufgebaut, um den Betrieb in einem Kriegsgebiet fortzusetzen.

Unternehmen weist Vorwürfe zurück

Die Verteidigung argumentierte, das Unternehmen sei unter massivem Druck gestanden und habe auf Forderungen bewaffneter Gruppen reagieren müssen, um Beschäftigte zu schützen. Ein Rückzug aus der Region hätte die Sicherheit der lokalen Belegschaft gefährdet. Ehemalige Manager verwiesen darauf, dass sie von einem baldigen Ende des Konflikts ausgegangen seien. Interne Entscheidungen seien vor dem Hintergrund großer Unsicherheit getroffen worden. Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung und verwies auf interne Dokumente, die auf systematische Absprachen mit den Milizen hindeuten sollen. Zwar sei keine ideologische Nähe zu den Gruppen festgestellt worden, dennoch hätten wirtschaftliche Interessen über rechtliche und ethische Grenzen gestellt.

Strafen gegen Unternehmen und Beteiligte

Neben den Haftstrafen gegen einzelne Angeklagte verhängte das Gericht auch eine Geldstrafe gegen das Unternehmen. Für Lafarge wurde die höchstmögliche Strafe von 1,125 Millionen Euro festgesetzt. Der Fall gilt als eines der bedeutendsten Verfahren in Europa im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit bewaffneten Gruppen im Syrien-Krieg. Er wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung internationaler Unternehmen in Konfliktregionen auf. Mit dem Urteil setzt die französische Justiz ein deutliches Signal: Geschäftsaktivitäten in Kriegsgebieten entbinden Unternehmen nicht von ihrer Verantwortung, sich an internationales Recht zu halten.

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