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Was steht im Rahmengesetz? Die Regelungen im Überblick

 


Mit dem Rahmengesetz soll erstmals ein gesetzlicher Rahmen für den laufenden Prozess für eine Lösung der kurdischen Frage in der Türkei geschaffen werden. Ein Überblick über die Bestimmungen.

Rechtlicher Rahmen für Friedens- und Demokratisierungsprozess
 
ANF / REDAKTION, 5. Aug. 2026.

Der ins türkische Parlament eingebrachte Entwurf des Rahmengesetzes umfasst zwölf Artikel. Er soll die rechtlichen Grundlagen für den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft schaffen. Im Mittelpunkt stehen Regelungen zur Feststellung der Entwaffnung, zu laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren sowie zur Umsetzung und parlamentarischen Begleitung des Prozesses. Im Folgenden die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs.

Feststellung der Entwaffnung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zunächst die Sicherheitsbehörden feststellen, ob die im Gesetz genannten Organisationsstrukturen ihre bewaffnete Tätigkeit beendet und sämtliche Waffen sowie Munition abgegeben haben. Diese Feststellung soll anschließend vom Nationalen Sicherheitsrat bestätigt werden.

Wer unter das Gesetz fällt

Der Entwurf erfasst Straftatbestände, die nach türkischem Recht im Zusammenhang mit der im Mai 2025 aufgelösten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) stehen. Dazu gehören unter anderem die Gründung oder Leitung der Organisation, Mitgliedschaft, Unterstützung oder Propaganda sowie Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit oder deren Finanzierung stehen.

Welche Straftaten ausgenommen sind

Nicht vom Gesetz erfasst werden vorsätzliche Tötungsdelikte. Ebenfalls ausgenommen bleiben Verfahren wegen Straftaten, die vor dem 1. Juni 2005 begangen wurden und nach geltendem Recht mit lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind.

Aussetzung laufender Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Für Delikte, die unter das Gesetz fallen, können laufende Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ausgesetzt werden. Die Aussetzungsfrist beträgt fünf Jahre bei Straftaten mit einer Strafandrohung von bis zu 15 Jahren,

zehn Jahre bei höheren Freiheitsstrafen sowie lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Freiheitsstrafe.

Gegen entsprechende Entscheidungen soll innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel eingelegt werden können. Während der Aussetzung sollen Untersuchungshaft und andere strafprozessuale Zwangsmaßnahmen aufgehoben werden, sofern deren Voraussetzungen entfallen. Werden innerhalb der Frist keine neuen Straftaten begangen, sollen Verfahren eingestellt beziehungsweise beendet werden.

Aussetzung des Strafvollzugs

Auch rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafen können nach dem Gesetzentwurf ausgesetzt werden. Die Fristen entsprechen denen für Ermittlungsverfahren: fünf Jahre bei Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren, zehn Jahre bei höheren Freiheitsstrafen sowie lebenslangen Strafen. Verläuft die Aussetzungsfrist ohne neue Straftaten, gilt die Strafe anschließend als vollstreckt.

Wiederherstellung von Rechten

Der Entwurf eröffnet außerdem die Möglichkeit, Rechtsfolgen strafrechtlicher Verurteilungen aufzuheben. Nach einer positiven Bewertung durch das zuständige Gremium kann bei den Gerichten beantragt werden, die aus Ermittlungen, Verfahren oder Verurteilungen entstandenen Rechtsbeschränkungen vollständig aufzuheben. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Teil der jeweiligen Aussetzungsfrist bereits verstrichen ist.

Koordinierung und parlamentarische Kontrolle

Die Umsetzung des Gesetzes soll von einem Koordinierungsgremium unter Vorsitz des Vizepräsidenten überwacht werden. Dem Gremium gehören der Justiz-, Innen-, Außen- und Verteidigungsminister, der Generalsekretär des Präsidialamtes, der Präsident des Geheimdienstes MIT sowie der Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrates an. Parallel dazu soll eine 17-köpfige Beobachtungskommission des Parlaments die Umsetzung des Gesetzes begleiten.

Registrierung der Waffenabgabe

Einzelheiten zur Registrierung der Waffenabgabe sollen nicht unmittelbar im Gesetz geregelt werden. Stattdessen sollen Innen- und Verteidigungsministerium hierzu gemeinsam eine Durchführungsrichtlinie ausarbeiten.

Sechs Monate Zeit für Anträge

Personen, die die im Gesetz vorgesehenen Regelungen in Anspruch nehmen wollen, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrates im Amtsblatt einen schriftlichen Antrag stellen

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