Menschenrechtsverein IHD fordert Nachbesserungen am Rahmengesetz für Friedensprozess
Der IHD bewertet das Rahmengesetz als wichtigen ersten Schritt zur demokratischen Lösung der kurdischen Frage. Zugleich fordert der Verein sieben Änderungen, damit der Entwurf den Anforderungen eines demokratischen Friedensprozesses besser gerecht wird.
Der Menschenrechtsverein IHD begrüßt den Gesetzentwurf „Zur Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ als wichtigen ersten Schritt zur demokratischen Lösung der kurdischen Frage. Zugleich betont die Organisation, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form dem Geist des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft noch nicht vollständig entspreche. Ein nachhaltiger Friedensprozess könne nur im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung gelingen.
MGK-Feststellung beschleunigen
In einer Stellungnahme hat der IHD deshalb sieben Änderungsvorschläge vorgelegt. Die erste Forderung betrifft den im Gesetzentwurf vorgesehenen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrats (MGK), der Voraussetzung für das Inkrafttreten zentraler Regelungen ist. Nach Auffassung des IHD sollte dafür eine verbindliche Frist – etwa von höchstens einem Monat – festgelegt werden, damit sich der weitere Prozess nicht unnötig verzögert.
Gesetz soll den gesamten politischen Konflikt erfassen
Kritisch bewertet der IHD zudem die im Entwurf vorgesehenen Differenzierungen nach Deliktarten und Tatzeitpunkten. Das Gesetz müsse sämtliche Ermittlungs-, Gerichts- und Strafvollstreckungsverfahren erfassen, die im Zusammenhang mit der kurdischen Frage stehen. Nur eine umfassende Regelung könne den Übergang von der bewaffneten Auseinandersetzung zu einem politischen und gesellschaftlichen Lösungsprozess fördern. In diesem Zusammenhang fordert der Verein auch eine präzisere Formulierung der Ausschlussregelungen. Insbesondere die Kategorie der vorsätzlichen Tötungsdelikte sei aufgrund der bisherigen Rechtsprechung zu unbestimmt und berge erhebliche Risiken für die praktische Anwendung des Gesetzes.
Politische Teilhabe nicht einschränken
Der IHD lehnt außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehenen Fristen für die Aussetzung von Verfahren sowie den zeitweisen Entzug politischer Rechte ab. „Wenn bewaffnete Auseinandersetzungen durch demokratische Politik ersetzt werden sollen, darf die politische Betätigung der Betroffenen nicht über Jahre hinweg eingeschränkt werden“, betont die Organisation und fordert, dass die geplante Beobachtungskommission des Parlaments breiter aufgestellt werden soll. Neben Abgeordneten sollten Vertreter:innen der Zivilgesellschaft sowie Fachleute für Friedens- und Konfliktforschung in die Kommission einbezogen werden, um das gesellschaftliche Vertrauen in den Prozess zu stärken.
Verfahren von Amts wegen einleiten
Eine weitere Forderung betrifft Menschen, die sich im Ausland oder in Haft befinden. Während ein Antrag auf Anwendung des Gesetzes für bewaffnete Kämpfer:innen nachvollziehbar sei, gebe es für Gefangene und im Ausland lebende Betroffene keinen sachlichen Grund, ein gesondertes Antragsverfahren vorzuschreiben. Der IHD schlägt deshalb vor, die erforderlichen gerichtlichen und administrativen Verfahren in diesen Fällen von Amts wegen einzuleiten.
Auch Friedensakademiker:innen einbeziehen
Schließlich kritisiert der Menschenrechtsverein, dass die sogenannten Friedensakademiker:innen sowie wegen angeblicher Verbindungen oder Nähe zur kurdischen Freiheitsbewegung aus dem öffentlichen Dienst entlassene Beschäftigte nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen wurden. „Ihr Ausschluss widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden und dem Anspruch, die Folgen der kurdischen Frage umfassend aufzuarbeiten“, heißt es.. Nach Auffassung des IHD sollten deshalb auch diese Personengruppen von den Regelungen des Rahmengesetzes erfasst werden.
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