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DEM-Partei beantragt Änderungen am Entwurf für Rahmengesetz

 


Die DEM-Partei hat im Justizausschuss erste Änderungen am Rahmengesetz vorgeschlagen. Sie fordert eine stärkere Beteiligung von Frauen in den neuen Gremien sowie Präzisierungen, um Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten.

Frauenrepräsentanz und Rechtssicherheit im Mittelpunkt der Vorschläge
 
ANF / ANKARA, 8. Aug. 2026.

Die DEM-Partei hat während der Beratungen über das Rahmengesetz zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft erste Änderungsanträge eingebracht. Im Mittelpunkt stehen eine stärkere Verankerung der Frauenrepräsentanz in den künftigen Umsetzungsstrukturen sowie juristische Präzisierungen einzelner Bestimmungen des Gesetzentwurfs. Die Abgeordnete Dilan Kunt Ayan erklärte im Justizausschuss, das Rahmengesetz bilde den Ausgangspunkt eines langfristigen demokratischen Transformationsprozesses. Es gehe dabei nicht nur um technische Regelungen, sondern um den Übergang von einer konfliktreichen Vergangenheit zu einer politischen und rechtlichen Lösung der kurdischen Frage.

Frauen als tragende Kraft des Friedensprozesses

Zu Beginn ihrer Rede erinnerte Kunt Ayan an das verstorbene Mitglied der Imrali-Delegation der DEM-Partei, Sırrı Süreyya Önder, und würdigte dessen Beitrag zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Zugleich betonte sie die Rolle der Frauen beim Aufbau eines dauerhaften Friedens. Frauen seien von Krieg und bewaffneten Konflikten besonders betroffen, hätten zugleich aber entscheidend dazu beigetragen, den Weg für den heutigen Friedensprozess zu ebnen.

„Die aktive Beteiligung von Frauen an den Entscheidungsmechanismen ist nicht nur eine Frage gleichberechtigter Vertretung. Sie ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass der Friedensprozess dauerhaft Bestand haben und gesellschaftlich verankert werden kann.“ Die DEM-Partei schlägt deshalb vor, im Gesetz ausdrücklich festzuschreiben, dass bei der Bildung der vorgesehenen Unterkommissionen auf eine angemessene Vertretung von Frauen zu achten ist. Darüber hinaus regt sie die Einrichtung einer eigenständigen Frauenunterkommission an, die die Umsetzung des Gesetzes begleitet und künftige Reformen aus der Perspektive der Rechte und Erfahrungen von Frauen bewertet.

Mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung

Neben diesen politischen Änderungen beantragt die DEM-Partei auch Präzisierungen des Gesetzestextes. Nach Auffassung Kunt Ayans besteht insbesondere bei Artikel 4 die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen durch Gerichte. Die Begründung des Gesetzes und der eigentliche Gesetzestext seien an dieser Stelle nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Um widersprüchliche Entscheidungen im Berufungs- und Revisionsverfahren zu vermeiden, schlägt die DEM-Partei zwei alternative Formulierungen vor. Beide zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die für die Angeklagten günstigste rechtliche Bewertung angewendet wird und das Gesetz in allen Verfahren einheitlich umgesetzt werden kann.

„Der Beginn eines langen Weges“

Kunt Ayan bezeichnete das Rahmengesetz abschließend als Beginn eines langfristigen demokratischen Prozesses. „Dieses Gesetz ist kein Schlusspunkt, sondern der Beginn eines Weges. Aus diesem ersten Schritt müssen weitere Reformen für Frieden, Demokratie und gleiche Rechte hervorgehen.“ Die eingebrachten Änderungsanträge werden nun im weiteren Verlauf der Beratungen im Justizausschuss behandelt.

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