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Neues Parlament tritt in Damaskus zusammen

 


Rund 19 Monate nach dem Sturz der Assad-Regierung ist in Damaskus erstmals das neue Parlament zusammengetreten. Die Kammer verfügt über begrenzte Befugnisse, ihre Zusammensetzung und die Vertretung zentraler gesellschaftlicher Gruppen bleiben umstritten.

Syrien: Erstes Parlament unter der Übergangsregierung nimmt Arbeit auf
 
ANF / DAMASKUS, 13. Juli 2026.

Rund 19 Monate nach dem Sturz des Assad-Regimes ist in Damaskus erstmals das Parlament der syrischen Übergangsregierung zusammengetreten. Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa bezeichnete die neue Kammer am Sonntag in seiner Eröffnungsrede als „Modell für Verantwortung und Kompetenz“. Zugleich wird ihre demokratische Legitimation ebenso diskutiert wie ihre begrenzten Befugnisse und die Frage, welche politischen und gesellschaftlichen Kräfte im neuen Parlament tatsächlich vertreten sind.

Parlament mit begrenzten Befugnissen

Das neue Parlament umfasst 210 Sitze. Seine Kompetenzen bleiben jedoch durch die Übergangsverfassung deutlich eingeschränkt. Die Regierung ist nicht auf das Vertrauen der Abgeordneten angewiesen und muss sich keinem Misstrauens- oder Vertrauensvotum stellen. Zwar kann das Parlament Gesetze beraten und verabschieden, seine Kontrollmöglichkeiten gegenüber der Exekutive sind jedoch begrenzt.

Auch die Zusammensetzung der Kammer sorgt für Kritik. Zwei Drittel der Abgeordneten wurden von regionalen Auswahlgremien bestimmt, das verbleibende Drittel ernannte al-Scharaa Anfang Juli selbst. Der selbsternannte Übergangspräsident begründete dieses Verfahren mit den Folgen des langjährigen Krieges. Millionen Vertriebene sowie fehlende Wählerregister hätten landesweite Wahlen bislang unmöglich gemacht. Allgemeine Wahlen könnten erst stattfinden, wenn die staatlichen Strukturen dafür geschaffen seien.

Kurdische und weitere Minderheiten nur begrenzt vertreten

Neben den eingeschränkten Befugnissen wird auch die gesellschaftliche Zusammensetzung des Parlaments kritisch bewertet. Von den 210 Abgeordneten sind lediglich 21 Frauen, was einem Anteil von zehn Prozent entspricht. 15 von ihnen wurden direkt von al-Scharaa ernannt. Auch die Vertretung ethnischer und religiöser Gemeinschaften bleibt begrenzt. Kurd:innen, Christ:innen, Alawit:innen, Ismailit:innen und Turkmen:innen gehören zwar dem Parlament an, ihr Anteil fällt jedoch vergleichsweise gering aus.

Unter den kurdischen Abgeordneten befinden sich überwiegend Vertreter:innen der umstrittenen Partei Kurdischer Nationalrat (ENKS), die sich für eine Einbindung der Kurd:innen in einen syrischen Zentralstaat ausspricht und eine autonome Selbstverwaltung ablehnt. Nicht vertreten sind dagegen die Partei der Demokratischen Einheit (PYD) und weitere kurdische Kräfte aus der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES). Damit fehlt ein wesentlicher Teil der politischen Vertretung jener Regionen, die seit Jahren unter der Selbstverwaltung stehen. Vor diesem Hintergrund wird die Frage diskutiert, inwieweit das neue Parlament die gesellschaftliche und politische Vielfalt Syriens tatsächlich widerspiegelt.

Sitze für Suweida bleiben unbesetzt

Vier Sitze des Parlaments sind derzeit noch vakant. Drei davon entfallen auf die überwiegend von Drus:innen bewohnte Provinz Suweida, wo die Wahlen nach den schweren Kämpfen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten drusischen Gruppen im vergangenen Juli verschoben wurden. Nach Angaben der Vereinten Nationen kamen dabei rund 1.700 Menschen ums Leben. Die unbesetzten Mandate unterstreichen, dass der Aufbau neuer staatlicher Institutionen in Syrien weiterhin von den Folgen bewaffneter Auseinandersetzungen und ungelösten politischen Konflikten geprägt ist.

Offene Fragen zur politischen Zukunft

Die konstituierende Sitzung war ursprünglich für den 6. Juli vorgesehen, wurde von der Hohen Wahlkommission jedoch kurzfristig und ohne öffentliche Begründung verschoben. Mit der ersten Sitzung hat das neue Parlament zwar seine Arbeit aufgenommen. Ob sich die Kammer zu einem eigenständigen politischen Organ entwickelt oder vor allem die Entscheidungen der Übergangsregierung begleitet, dürfte sich jedoch erst im weiteren Verlauf des politischen Übergangs zeigen. Zugleich bleiben zentrale Fragen zur politischen Teilhabe verschiedener Bevölkerungsgruppen, zur zukünftigen Staatsordnung sowie zur Einbindung der nordostsyrischen Selbstverwaltung in einen gesamt­syrischen politischen Prozess weiterhin offen.

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