Komelgeh: Der Weg in die Schutzlosigkeit der ezidischen Gemeinschaft
Der Ferman von 2014 war kein isoliertes Verbrechen. Über Jahrzehnte schufen Umsiedlungen, Propaganda, wirtschaftliche Abhängigkeit und rechtliche Statuslosigkeit die Voraussetzungen dafür, dass die ezidische Gemeinschaft zunehmend schutzlos wurde.
Mit der Zwangsansiedlung der ezidischen Bevölkerung in den Komelgeh, die das irakische Baath-Regime ab Mitte der 1970er Jahre errichten ließ, begann eine neue Phase der Politik gegen die Gemeinschaft. Nachdem sie aus ihren angestammten Bergregionen rund um Şengal vertrieben und in kontrollierten Kollektivsiedlungen untergebracht worden war, setzte eine Strategie der sozialen Entwurzelung und psychologischen Kriegsführung ein. Das Ziel war nicht nur die räumliche Kontrolle der Bevölkerung, sondern auch die schrittweise Zerstörung ihrer kollektiven Handlungsfähigkeit.
Zwischen den 1990er- und den 2010er Jahren wurde die ezidische Gesellschaft auf vielfältige Weise isoliert und zunehmend schutzlos gemacht. Diese Entwicklung beruhte nicht allein auf militärischer Gewalt. Ebenso zielte sie darauf ab, das Vertrauen der Ezid:innen in die eigene Stärke und ihre Fähigkeit zur Selbstbehauptung systematisch zu untergraben.
Die Zerstörung gesellschaftlicher Schutzmechanismen
Aus den Archiven jener Zeit geht hervor, dass schwarze Propaganda gezielt als Mittel der psychologischen Kriegsführung eingesetzt wurde. Analyseberichte aus der Region zeigen, dass Ezid:innen in religiösen und kulturellen Veröffentlichungen als „Fremde“ und als Menschen dargestellt wurden, die „verändert“ oder „bekehrt“ werden müssten. Diese Darstellungen blieben nicht ohne Wirkung. Über Jahre prägten sie das Verhältnis zwischen der ezidischen Bevölkerung und ihren Nachbargesellschaften und förderten die Verbreitung eines zunehmend feindseligen Diskurses.
Auch Geheimdienstunterlagen aus dieser Zeit weisen darauf hin, dass die historisch gewachsenen sozialen Beziehungen zwischen den Ezid:innen und den übrigen Bevölkerungsgruppen systematisch geschwächt werden sollten. Mit dem Verlust dieser Bindungen gingen zugleich jene gesellschaftlichen Schutzmechanismen verloren, die das Zusammenleben über Generationen getragen hatten. Parallel dazu wurden religiöse Autoritäten und angesehene Persönlichkeiten der ezidischen Gemeinschaft zunehmend entmachtet. Das System der Komelgeh zielte darauf ab, ihren Einfluss zu kontrollieren oder durch staatliche Vorgaben zu ersetzen.
Mit der Schwächung dieser traditionellen Führungsstrukturen verlor die Gemeinschaft einen wichtigen Teil ihrer Fähigkeit, gemeinsame Entscheidungen zu treffen und geschlossen zu handeln. Dass diese Politik bewusst verfolgt wurde, legen auch Dokumente aus den Jahren 2003 bis 2010 nahe. Demnach wurden Bestrebungen, die Einheit der ezidischen Gemeinschaft zu stärken, von den Sicherheitsbehörden regelmäßig als „Gefahr für die Sicherheit“ eingestuft und entsprechend unterbunden.
Ökonomische Abhängigkeit als Herrschaftsinstrument
Parallel dazu wurde auch die wirtschaftliche Grundlage der ezidischen Gesellschaft systematisch geschwächt. Mit der Vertreibung aus den Bergregionen gingen traditionelle Erwerbsquellen verloren. Ein Bericht aus dem Jahr 2005 verweist auf einen deutlichen Rückgang der Lebensgrundlagen in den Komelgeh von Şengal. Statt den Wiederaufbau einer eigenständigen lokalen Wirtschaft zu fördern, band der Staat die Bevölkerung zunehmend über Lebensmittelkarten an sich. Die ökonomische Abhängigkeit wurde damit zu einem weiteren Instrument staatlicher Kontrolle. Mit dem Verlust eigener Produktionsmöglichkeiten und der Trennung von den angestammten Siedlungsgebieten schwand zugleich die Fähigkeit der Gemeinschaft, wirtschaftlich unabhängig zu handeln und ihre Existenz aus eigener Kraft zu sichern.
Auch die staatliche Identitätspolitik war Teil dieses Prozesses. Im Rahmen der Volkszählung von 2004 wurden Ezid:innen weiterhin als „Araber“ registriert. Die offizielle Nichtanerkennung ihrer Identität bedeutete weit mehr als eine verwaltungstechnische Kategorisierung. Sie griff das Selbstverständnis der Gemeinschaft an und vertiefte bestehende Spannungen über Zugehörigkeit und Identität innerhalb der ezidischen Gesellschaft.
Die systematische Schwächung der Gemeinschaft
Die Aberkennung kollektiver Identität schwächte zugleich den inneren Zusammenhalt der Gemeinschaft und erschwerte es ihr, Bedrohungen geschlossen entgegenzutreten. In den 2000er Jahren verschärfte sich diese Entwicklung weiter. Die vom Baath-Regime errichteten Komelgeh entwickelten sich zu Orten struktureller Armut und Perspektivlosigkeit. Zeitgenössische Dokumente verweisen auf Arbeitslosenquoten von mehr als 70 Prozent in den Sammelsiedlungen. Diese Entwicklung war eng mit der zuvor betriebenen Vertreibung aus den Bergregionen verbunden, durch die traditionelle Wirtschafts- und Lebensformen zerstört worden waren.
Auch die Rückkehr in die ursprünglichen Dörfer blieb den Ezid:innen zwischen 1990 und 2010 weitgehend verwehrt. Verwaltungsakten jener Jahre dokumentieren zahlreiche Anordnungen, in denen Rückkehranträge unter Verweis auf Sicherheitsgründe abgelehnt wurden. In den Archiven finden sich wiederholt Erlasse mit dem Hinweis, dass eine Rückkehr in die Bergdörfer untersagt sei. Damit blieb der Gemeinschaft der Zugang zu ihren angestammten Lebensräumen dauerhaft versperrt – jenen Bergregionen, die über Jahrhunderte nicht nur ihre Heimat, sondern auch einen wesentlichen Schutzraum gebildet hatten.
Die Dokumente und Verwaltungsunterlagen zeichnen das Bild eines langfristigen Prozesses, in dem die Voraussetzungen für die spätere Schutzlosigkeit der ezidischen Gemeinschaft Schritt für Schritt geschaffen wurden. Soziale Bindungen wurden geschwächt, wirtschaftliche Eigenständigkeit zerstört, traditionelle Autoritäten entmachtet und die Rückkehr in die angestammten Bergdörfer verhindert. Diese Entwicklungen verstärkten sich über Jahre gegenseitig und ließen die Möglichkeiten kollektiver Selbstorganisation zunehmend schwinden.
Zwischen 1990 und 2010 versuchte die ezidische Gesellschaft unter diesen Bedingungen ihre Existenz zu bewahren. Administrative Eingriffe, wirtschaftliche Abhängigkeit, gesellschaftliche Isolation und psychologischer Druck schränkten den Handlungsspielraum der Gemeinschaft jedoch Schritt für Schritt ein. Vor diesem Hintergrund erscheint der von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) verübte Ferman beziehungsweise Genozid von 2014 nicht als singuläres Ereignis, sondern als Endpunkt eines über Jahrzehnte wirkenden Prozesses.
Rechtliche Statuslosigkeit als Herrschaftsinstrument
Ein weiterer zentraler Bestandteil dieses Prozesses war die systematische rechtliche Statuslosigkeit der ezidischen Gemeinschaft. Über Jahrzehnte wurde sie innerhalb des irakischen Verwaltungs- und Rechtssystems in einer Position gehalten, die ihr politische Mitsprache und institutionelle Handlungsmöglichkeiten weitgehend verwehrte. Diese Situation war nicht das Ergebnis administrativer Zufälle, sondern wurde durch Gesetze, Verordnungen und behördliche Entscheidungen schrittweise verfestigt. Zwischen den 1990er-Jahren und 2005 blieb die ezidische Bevölkerung damit dauerhaft in einem rechtlich unsicheren Status.
Dokumente aus den Archiven der Regionalverwaltung belegen zahlreiche Defizite im Verwaltungsstatus Şengals. So wurde die Region durch einen zentralstaatlichen Beschluss von 1996 unmittelbar der Kontrolle Bagdads unterstellt. Diese Regelung entzog der ezidischen Gemeinschaft nicht nur Möglichkeiten administrativer Selbstverwaltung, sondern auch wesentliche Mitspracherechte in Sicherheitsfragen. Die damalige Gesetzeslage hatte weitreichende Folgen. Gemeinschaften ohne anerkannten rechtlichen Status konnten weder eigene Sicherheitsstrukturen aufbauen noch ihre Siedlungsgebiete selbst schützen. Zugleich waren sie von Entscheidungen ausgeschlossen, die ihre eigene Sicherheit unmittelbar betrafen.
Offizielle Unterlagen aus jener Zeit belegen, dass die Ezid:innen weder bei Volkszählungen noch im politischen System als eigenständige gesellschaftliche Kraft anerkannt wurden. In der politikwissenschaftlichen Forschung wird ein solcher Prozess als Schwächung kollektiver Handlungsfähigkeit beschrieben. Fehlt einer Gemeinschaft die rechtliche Anerkennung, sind auch ihre Möglichkeiten begrenzt, politische Rechte einzufordern oder ihre Sicherheitsinteressen wirksam zu vertreten. Diese rechtliche Unbestimmtheit schuf zugleich einen Handlungsspielraum für staatliche Stellen und andere Akteure, Verantwortung im Sicherheitsbereich zurückzuweisen. Wo der Status einer Gemeinschaft ungeklärt blieb, konnte die Verpflichtung zum Schutz ihrer Bevölkerung leichter in Frage gestellt werden.
Versuche, den Verwaltungsstatus Şengals neu zu regeln, scheiterten. Zwischen 2003 und 2007 wies die Zentralregierung wiederholt Initiativen zurück, der Region einen besonderen Verwaltungsstatus zu verleihen oder den Ezid:innen einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der ihre kollektiven Rechte abgesichert hätte. Archive des Distriktrats von Şengal dokumentieren zahlreiche Eingaben ezidischer Vertreter, in denen ein besonderer Sicherheitsstatus gefordert wurde. Die Anträge wurden regelmäßig mit dem Verweis abgelehnt, die geltende Gesetzeslage lasse eine solche Regelung nicht zu.
Status zugleich Ausdruck kollektiver Handlungsfähigkeit
Die Entscheidungen dokumentieren ein grundlegendes Dilemma: Einer Gemeinschaft wurde das Recht auf eigene Sicherheitsstrukturen verweigert, während sie zugleich auf staatlichen Schutz angewiesen blieb. Die anhaltende Statuslosigkeit zwang die ezidische Gemeinschaft in ein System, das sie kontrollierte, ihr zugleich aber keine eigenen Handlungsmöglichkeiten eröffnete. Sie verfügte weder über anerkannte staatliche Sicherheitskräfte noch über die rechtlichen Voraussetzungen, eigene Selbstverteidigungsstrukturen aufzubauen. Diese institutionelle Lücke erhöhte die Verwundbarkeit der Region, weil im Angriffsfall unklar blieb, welche Sicherheitskräfte tatsächlich zum Eingreifen verpflichtet waren. Dass dieses Problem bereits vor dem Ferman erkannt wurde, legen Sicherheitsberichte aus dem Jahr 2009 nahe. Darin heißt es ausdrücklich, das Fehlen einer rechtlich anerkannten bewaffneten Sicherheitskraft mache Şengal zu einem Gebiet, das Angriffen besonders ausgesetzt sei.
Die Folgen der Statuslosigkeit beschränkten sich jedoch nicht auf den Sicherheitsbereich. Auch die wirtschaftliche Entwicklung der Region blieb von ihr geprägt. Aufgrund des ungeklärten Verwaltungsstatus wurden – abgesehen von humanitären Hilfsleistungen – keine besonderen Mittel für die wirtschaftliche Entwicklung Şengals bereitgestellt. Ein wirtschaftspolitischer Planungsbericht aus dem Jahr 2005 hält fest, dass Bewässerungs- und landwirtschaftliche Entwicklungsprojekte wegen des fehlenden Verwaltungsstatus nicht umgesetzt werden konnten.
Daraus ergibt sich ein eng miteinander verknüpfter Zusammenhang: Rechtliche Statuslosigkeit, wirtschaftliche Marginalisierung und fehlende Sicherheitsstrukturen verstärkten sich gegenseitig und schufen über Jahre jene Bedingungen, unter denen die ezidische Gemeinschaft zunehmend schutzlos wurde. Aus dieser Perspektive erscheint die Entwicklung zwischen 1990 und 2010 als ein Prozess fortschreitender institutioneller Ausgrenzung. Gesetze, Verwaltungsentscheidungen und bürokratische Hürden verhinderten, dass die Ezid:innen einen anerkannten rechtlichen und politischen Status erlangen konnten. Ein gesicherter rechtlicher Status ist zugleich Ausdruck kollektiver Handlungsfähigkeit. Wo er fehlt, werden auch die Möglichkeiten einer Gemeinschaft eingeschränkt, ihre Interessen zu vertreten und sich selbst zu schützen.
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