Lebenslange Haft wegen Versklavung ezidischer Mädchen und Beteiligung am Genozid
Das Oberlandesgericht München hat zwei IS-Mitglieder wegen ihrer Beteiligung am Genozid an den Ezid:innen verurteilt. Der Mann erhielt lebenslange Haft, seine Ehefrau eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.
Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar wegen seiner Beteiligung an den Verbrechen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gegen die ezidische Bevölkerung schuldig gesprochen. Der Mann (45) wurde wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Seine heute 30 Jahre alte Ehefrau erhielt, da sie zu Beginn der Taten noch Heranwachsende war, eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten Twana H. S. und Asia R. A. als Mitglieder des IS im Irak zwei aus Şengal verschleppte ezidische Mädchen gekauft, versklavt und über Jahre misshandelt. Der Mann vergewaltigte beide Kinder, während seine Ehefrau die Taten unterstützte und sich an der Versklavung beteiligte.
Überlebende schildert Leid der Gefangenschaft
Eine der beiden Überlebenden nahm als Nebenklägerin an dem Verfahren teil. Während der Urteilsbegründung brach sie mehrfach in Tränen aus. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll zitierte aus ihrer Aussage: „Wir Ezidinnen waren die Sklavinnen – selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.“ Ihre gesamte Kindheit sei von Gewalt und Leid geprägt gewesen. Über das zweite Opfer lagen nur Zeugenaussagen per Video vor. Darin beschrieb sie die Behandlung durch das Ehepaar als „sehr grausam“.
Teil des Genozids an den Ezid:innen
Das Gericht stellte die Taten in den Zusammenhang mit dem ab dem 3. August 2014 verübten Genozid des IS an der ezidischen Gemeinschaft. Frauen und Mädchen wurden verschleppt, auf Sklavenmärkten verkauft, sexuell versklavt und zwangsislamisiert. Diese Verbrechen sind von Deutschland als Völkermord an den Ezid:innen anerkannt worden. Der Vorsitzende Richter betonte jedoch, das Verfahren habe nicht den gesamten Genozid verhandelt, sondern die individuelle Verantwortung der beiden Angeklagten.
Radikalisierung und Rückkehr nach Deutschland
Twana H. S. lebte seit 2002 in Deutschland. Nach seiner Radikalisierung in salafistischen Kreisen reiste er 2015 in den Irak aus und schloss sich dem IS an. Dort heiratete er seine spätere Ehefrau. Nach den Feststellungen des Gerichts kaufte das Paar zunächst ein fünfjähriges ezidisches Mädchen auf einem Sklavenmarkt. Zwei Jahre später verschleppten sie ein weiteres, damals zwölfjähriges Mädchen in ihren Haushalt. Beide Kinder wurden über längere Zeit misshandelt und ausgebeutet. Die Angeklagten wurden im April 2024 in Bayern festgenommen. Der Mann war bereits zuvor wegen seiner Mitgliedschaft im IS rechtskräftig verurteilt worden.
„Monströse Gewalt“
Die Vertreterin des Generalbundesanwalts hatte in ihrem Plädoyer von einer „monströsen Gewalt“ gesprochen, die weit jenseits jeder Menschlichkeit liege. Die Taten seien Teil des Plans des IS gewesen, die ezidische Religionsgemeinschaft zu vernichten.
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