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Syrien: Journalistin Eva Maria Michelmann kehrt nach Deutschland zurück

 

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Die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann ist nach rund fünf Monaten Haft in Syrien freigelassen worden und nach Deutschland zurückgekehrt. Über den Verbleib ihres Kollegen Ahmet Polad gibt es weiterhin keine gesicherten Informationen.


 
ANF / REDAKTION, 19. Juni 2026. 

Die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann ist nach rund fünf Monaten Haft in Syrien freigelassen worden und nach Deutschland zurückgekehrt. Die Freilassung wurde am Freitag von ihrem Anwalt Roland Meister sowie der Solidaritätsinitiative „Freiheit für Eva und Ahmet!“ bestätigt. Michelmann war am 18. Januar gemeinsam mit dem kurdischen Journalisten Ahmet Polad in Raqqa verschleppt worden. Beide berichteten zu diesem Zeitpunkt über die Angriffe der syrischen Übergangsregierung und mit ihr verbündeter islamistischer Milizen auf Gebiete der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES).

Monate der Ungewissheit

Nach ihrer Festnahme blieb über Wochen unklar, was mit den beiden Journalist:innen geschehen war. Angehörige und Unterstützer:innen erhielten keine Informationen über ihren Aufenthaltsort. Die syrische Führung in Damaskus bestritt zunächst, Michelmann und Polad festzuhalten. Erst nach einem Gefangenenaustausch im April verdichteten sich die Hinweise auf ihren Verbleib. Freigelassene Kämpfer der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) berichteten, die beiden Journalist:innen befänden sich im Gefängnis von Aleppo. Kurz darauf bestätigte die syrische Übergangsregierung erstmals offiziell ihre Inhaftierung.

Berichte über Misshandlungen und schlechten Gesundheitszustand

Nach Angaben der Solidaritätsinitiative sowie Aussagen ehemaliger Mitgefangener befand sich Michelmann während ihrer Haft in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Demnach soll sie zeitweise in Isolationshaft festgehalten und wiederholt verhört worden sein. Zudem wurden Vorwürfe von Misshandlungen und Folter bekannt. Informationen über den Gesundheitszustand der beiden Medienschaffenden gelangten über Monate hinweg vor allem durch ehemalige Mitgefangene an die Öffentlichkeit. Angehörige, Anwält:innen und unabhängige Organisationen hatten keinen Zugang zu ihnen.

Kritik am Umgang der Bundesregierung

Während der monatelangen Haft warfen die Solidaritätsinitiative „Freiheit für Eva und Ahmet!“, Angehörige und Rechtsanwalt Roland Meister der Bundesregierung wiederholt vor, nicht ausreichend auf die Freilassung Michelmanns hinzuwirken. Das Auswärtige Amt verwies auf diplomatische Bemühungen, sichtbare Ergebnisse blieben jedoch lange aus.

Bekannt wurde lediglich ein Besuch einer deutschen Botschaftsvertreterin bei Michelmann im April. Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits Berichte über ihren schlechten Gesundheitszustand und mögliche Misshandlungen vor. Nach Angaben deutscher Medien waren schließlich die deutsche Botschaft in Damaskus, die Botschaft in Beirut sowie das Auswärtige Amt in Berlin an Gesprächen mit den syrischen Behörden beteiligt, die zur Freilassung der Journalistin führten.  

Unklar bleibt weiterhin der Verbleib ihres Kollegen Ahmet Polad, der gemeinsam mit Michelmann verschleppt worden war. Bislang gibt es keine bestätigten Informationen darüber, ob er ebenfalls freigelassen wurde oder sich weiterhin in Haft befindet. Die Solidaritätsinitiative sowie die linke Nachrichtenagentur ETHA, für die beide Journalist:innen bis zu ihrer Festnahme arbeiteten, fordern weiterhin Informationen über Polads Aufenthaltsort sowie seine umgehende Freilassung.

rnalistin Eva Maria Michelmann kehrt nach Deutschland zurück

Die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann ist nach rund fünf Monaten Haft in Syrien freigelassen worden und nach Deutschland zurückgekehrt. Über den Verbleib ihres Kollegen Ahmet Polad gibt es weiterhin keine gesicherten Informationen.

Nach fünf Monaten Haft

Die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann ist nach rund fünf Monaten Haft in Syrien freigelassen worden und nach Deutschland zurückgekehrt. Die Freilassung wurde am Freitag von ihrem Anwalt Roland Meister sowie der Solidaritätsinitiative „Freiheit für Eva und Ahmet!“ bestätigt. Michelmann war am 18. Januar gemeinsam mit dem kurdischen Journalisten Ahmet Polad in Raqqa verschleppt worden. Beide berichteten zu diesem Zeitpunkt über die Angriffe der syrischen Übergangsregierung und mit ihr verbündeter islamistischer Milizen auf Gebiete der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES).

Monate der Ungewissheit

Nach ihrer Festnahme blieb über Wochen unklar, was mit den beiden Journalist:innen geschehen war. Angehörige und Unterstützer:innen erhielten keine Informationen über ihren Aufenthaltsort. Die syrische Führung in Damaskus bestritt zunächst, Michelmann und Polad festzuhalten. Erst nach einem Gefangenenaustausch im April verdichteten sich die Hinweise auf ihren Verbleib. Freigelassene Kämpfer der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) berichteten, die beiden Journalist:innen befänden sich im Gefängnis von Aleppo. Kurz darauf bestätigte die syrische Übergangsregierung erstmals offiziell ihre Inhaftierung.

Berichte über Misshandlungen und schlechten Gesundheitszustand

Nach Angaben der Solidaritätsinitiative sowie Aussagen ehemaliger Mitgefangener befand sich Michelmann während ihrer Haft in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Demnach soll sie zeitweise in Isolationshaft festgehalten und wiederholt verhört worden sein. Zudem wurden Vorwürfe von Misshandlungen und Folter bekannt. Informationen über den Gesundheitszustand der beiden Medienschaffenden gelangten über Monate hinweg vor allem durch ehemalige Mitgefangene an die Öffentlichkeit. Angehörige, Anwält:innen und unabhängige Organisationen hatten keinen Zugang zu ihnen.

Kritik am Umgang der Bundesregierung

Während der monatelangen Haft warfen die Solidaritätsinitiative „Freiheit für Eva und Ahmet!“, Angehörige und Rechtsanwalt Roland Meister der Bundesregierung wiederholt vor, nicht ausreichend auf die Freilassung Michelmanns hinzuwirken. Das Auswärtige Amt verwies auf diplomatische Bemühungen, sichtbare Ergebnisse blieben jedoch lange aus.

Bekannt wurde lediglich ein Besuch einer deutschen Botschaftsvertreterin bei Michelmann im April. Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits Berichte über ihren schlechten Gesundheitszustand und mögliche Misshandlungen vor. Nach Angaben deutscher Medien waren schließlich die deutsche Botschaft in Damaskus, die Botschaft in Beirut sowie das Auswärtige Amt in Berlin an Gesprächen mit den syrischen Behörden beteiligt, die zur Freilassung der Journalistin führten.  

Unklar bleibt weiterhin der Verbleib ihres Kollegen Ahmet Polad, der gemeinsam mit Michelmann verschleppt worden war. Bislang gibt es keine bestätigten Informationen darüber, ob er ebenfalls freigelassen wurde oder sich weiterhin in Haft befindet. Die Solidaritätsinitiative sowie die linke Nachrichtenagentur ETHA, für die beide Journalist:innen bis zu ihrer Festnahme arbeiteten, fordern weiterhin Informationen über Polads Aufenthaltsort sowie seine umgehende Freilassung.

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