Damaskus: Demos nur noch mit Genehmigung
Die syrische Regierung begründet eine neue Regelung zur Genehmigung von Demonstrationen mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Stabilität.
Die syrische Regierung begründet eine neue Regelung zur Genehmigung von Demonstrationen mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Stabilität. Menschenrechtsakteur*innen kritisieren die Entscheidung scharf und werten dies als weiteren Schritt zur Einschränkung von Freiheiten.
Das syrische Innenministerium gab Anfang Mai neue Vorgaben
für Proteste und Demonstrationen bekannt: Demonstrationen müssen erst
genehmigt werden, andernfalls sind sie illegal. Eine allgemeine
Bekanntmachung regelt nun das Verfahren für Organisator*innen, die
Schutzpflichten der Behörden und die Strafen für illegale Versammlungen.
Das Innenministerium bekräftigt darin das Recht auf friedliche Proteste
gemäß der Interimsverfassung. Es begründet die Regelungen mit der
Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie dem Schutz von
Leben und Eigentum. Für die Genehmigung einer Demonstration sind bis zu
sechs Tage Bearbeitungszeit vorgesehen; im Falle einer Ablehnung ist
eine rechtliche Beschwerde möglich. Für nicht genehmigte Proteste sind
bis zu zwei Jahre Haft möglich. Das Innenministerium sorgt für die
Sicherheit genehmigter Demonstrationen.
Kriterien für die Genehmigung bleiben vage
Eine Anmeldung von Protestkundgebungen sieht das Demonstrationsrecht in vielen Ländern vor, nicht aber eine Genehmigung von Demonstrationen. Vielmehr ist die Versammlungsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht. Zwar bergen Proteste in der fragilen syrischen Übergangsphase das Risiko, schnell in Gewalt umzuschlagen – besonders dann, wenn sie, gewollt oder ungewollt, gruppenbezogene Zuschreibungen tragen. Das Innenministerium rechtfertigt die Regelungen auch damit, dass sie vor innerer Destabilisierung schützen sollen, etwa durch Kräfte aus der Assad-Ära.
Doch die neue Bestimmung hat ein Manko: Die Kriterien für die Genehmigung von Protesten bleiben – wie so oft – äußerst vage. Der Sprecher des Innenministeriums, Nour al-Din al-Baba, nannte in einem Fernsehinterview Beispiele: Ob eine Demonstration genehmigt oder abgelehnt wird, solle demnach davon abhängen, ob überhaupt ein „Bedarf“ für sie bestehe, ob die Angelegenheit bereits bearbeitet worden sei und ob die zuständigen Behörden mit den Menschen kommuniziert hätten. Darüber hinaus bezweifelte er die Legitimität von Protesten gegen die Wirtschaftspolitik, indem er fragte, ob Demonstrationen gegen Preissteigerungen etwa zu sinkenden Preisen führen würden – und offenbarte damit ein grundlegendes Unverständnis politischer Teilhabe.
Massive Befürchtungen
Wie schätzen zivilgesellschaftliche Aktivist*innen die Auswirkungen der Bekanntmachung ein? Die Befürchtungen sind massiv: Das Recht, auf die Straße zu gehen, könnte durch die Neuregelung zunehmend eingeschränkt werden, einer willkürlichen Ablehnung wäre Tür und Tor geöffnet. Viele Stimmen fordern deshalb statt einer Genehmigung nur eine Anmeldepflicht für Proteste.
„Theoretisch sieht es so aus, dass es einen rechtlichen Rahmen für Demonstrationen gibt. Praktisch kann die Bestimmung aber zu weniger Demos oder einer geringeren Beteiligung an Demos führen, weil die Menschen wegen Komplikationen oder aus Angst vor rechtlicher Verantwortung zögern werden. Dieser Abschreckungseffekt kann dazu führen, dass Menschen sich entscheiden, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit von vorneherein nicht auszuüben, um Risiken zu vermeiden.“ (Partner in Atareb)
Kritiker*innen sehen in der Regelung eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Einige Stimmen ziehen zudem Parallelen zu früheren Dekreten des Assad-Regimes, in denen Proteste ebenfalls staatlicher Kontrolle unterworfen wurden.
Die unabhängige syrische Menschenrechtsorganisation „Justice for all“, stellt zudem infrage, dass das Innenministerium befugt ist, eine Regelung zu erlassen, die die Versammlungsfreiheit einschränkt. Das Demonstrationsrecht müsse durch ein Gesetz des Parlaments geregelt werden – nicht durch eine Bekanntmachung eines Ministeriums.
„Wir können das Thema nicht vom größeren Kontext trennen. Wir haben heute ein legislatives Vakuum, da das Parlament noch nicht gebildet wurde. Solange es nicht gebildet ist und kein Parteiengesetz verabschiedet ist, ist die Gründung von Parteien verboten. Wie können Syrer*innen ihre Stimme also sonst hörbar machen? Die Demonstration ist das einzige verbliebene Ventil!“ (Partner in Atareb)
In den vergangenen Wochen ist es in Syrien vermehrt zu Protesten gegen die Wirtschaftspolitik der Übergangsregierung gekommen. Die Menschen demonstrieren gegen die Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen, gegen Preissteigerungen, Sparmaßnahmen und Entlassungen. Auch politische und menschenrechtliche Forderungen werden laut.
„Klar ist: Die Anweisung kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Mobilisierung und die Proteste zugenommen haben. Daher kann sie als ein Schritt zur Kontrolle und Steuerung gesehen werden, also eine Art ‚Verwaltung der Straße‘. Für uns als Aktivist*innen entsteht dadurch eine neue Realität: Entweder wir halten uns trotz aller Bedenken an diese Verfahren, oder wir kämpfen weiter dafür, dass sie geändert werden – zum Beispiel hin zu einem Anmeldesystem statt einer Genehmigungspflicht. Früher wurden Aktionen einfach direkt organisiert. Jetzt müssen wir unsere Arbeitsweise überdenken und gleichzeitig weiter echte Garantien für das Recht auf Protest einfordern.“ (Partner in Atareb)
Ob die neue Bestimmung die Vielzahl der Proteste in Syrien tatsächlich eindämmen kann, ist offen. Bisher gehen sie zumindest weiter: am 19. Mai protestierten Bauern in mehreren syrischen Provinzen bereits den dritten Tag in Folge gegen den von der Übergangsregierung festgelegten Weizenankaufspreis für die laufende Erntesaison.
Entscheidend wird sein, wie die neue Regelung in der Praxis angewandt wird: ob sie dazu dient, die Ausübung des Demonstrationsrechts zu regeln oder um Dissens zu unterdrücken.
„Es ist jetzt nötig, dass die syrische Gesellschaft die praktischen Grenzen dieser neuen Regeln auf die Probe stellt. Nur durch die friedliche Ausübung dieses Rechts lässt sich herausfinden, ob die Maßnahmen tatsächlich der öffentlichen Sicherheit dienen oder ob sie genutzt werden, um legitimen Widerspruch zu ersticken. Denn: Wer nicht für seine Freiheit kämpft, wird sie nicht bekommen!“ (Partnerin in Damaskus)
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