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Syrien startet Registrierung staatenloser Kurd:innen


Die syrische Übergangsregierung beginnt mit der Registrierung staatenloser Kurd:innen. In mehreren Städten wurden Anlaufstellen eingerichtet. Der Schritt gilt als Auftakt für mögliche Staatsbürgerschaftsverfahren.

Erste Schritte zur Anerkennung von Identität
 
ANF / HESEKÊ, 3. April 2026.

Die syrische Übergangsregierung hat den Start eines Registrierungsverfahrens für staatenlose Kurd:innen (Maktumin) angekündigt. Ab dem 6. April sollen Betroffene ihre Daten offiziell erfassen lassen können. Die Registrierung erfolgt auf Grundlage eines Dekrets; Ziel sei es, Personen ohne offizielle Identitätsdokumente in staatliche Register aufzunehmen und damit die Grundlage für weitere rechtliche Schritte zu schaffen.

Für die Anträge wurden landesweit mehrere Zentren eingerichtet. Diese befinden sich unter anderem in Hesekê, Dirbêsiyê, Qamişlo, Çil Axa und Dêrik sowie in Aleppo, Deir ez-Zor, Raqqa und Damaskus. In vielen Fällen sind lokale Verwaltungsstrukturen an der Umsetzung beteiligt. Das Verfahren ist in zwei Phasen unterteilt. In einem ersten Schritt werden Anträge entgegengenommen und eingereichte Dokumente geprüft. Diese Phase dient als Vorbereitung für mögliche spätere Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft.

Die Maßnahme geht auf einen Erlass vom 16. Januar zurück. Darin erklärte die Übergangsregierung, dass Kurd:innen als integraler Bestandteil der Gesellschaft Syriens anerkannt werden. Zugleich wurde betont, dass ihre kulturelle und sprachliche Identität Teil der nationalen Einheit Syriens sei. Mit der Volkszählung von 1962 in Hesekê war mehr als 120.000 Kurd:innen die syrische Staatsbürgerschaft entzogen worden, sie waren zu Ausländer:innen erklärt worden. Die Zahl der staatenlosen Kurd:innen stieg seither auf mehr als 350.000 an.

 

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