Direkt zum Hauptbereich

Kein roter Teppich für al-Scharaa: Einladung nach Berlin sendet fatales Signal

 


Die Bielefelder Rechtsanwältin Rojin Çelik-Dilek kritisiert die Einladung des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa nach Berlin scharf. Sie warnt vor einer politischen Aufwertung eines Akteurs, der für schwerste Menschenrechtsverletzungen steht.

Gastbeitrag von RAin Rojin Çelik-Dilek
 
ROJIN ÇELIK-DILEK / BIELEFELD, 28. März 2026.

Die Einladung an Ahmed al-Scharaa nach Berlin sorgt in der kurdischen Community in Deutschland für Entsetzen. Sie wirft grundlegende Fragen zur Menschenrechtsbindung der Bundesrepublik und zu ihrer politischen Signalwirkung auf.

Ahmed al-Scharaa war über Jahre hinweg führend in mehreren islamistischen Terrororganisationen tätig, darunter Gruppierungen, die international für schwerste Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Seine spätere Streichung von Terrorlisten einzelner Staaten aufgrund seiner jetzigen führenden Rolle in der sogenannten syrischen Übergangsregierung ändert nichts an seinen Taten und der Verantwortung der Organisationen, denen er angehörte.

Die plötzliche politische Aufwertung al-Scharaas kommt einer Rehabilitierung gleich, obwohl weder eine juristische noch eine politische Aufarbeitung seiner Rolle stattgefunden hat. Dass einem solchen Akteur am kommenden Montag in Berlin der rote Teppich ausgerollt werden soll, ist für viele Menschen ein zutiefst verstörendes Signal.

Gewalt gegen Minderheiten bleibt Realität

Gerade für Kurd:innen, Ezid:innen, Alawit:innen, Drus:innen, Christ:innen und weitere Volks- und Religionsgruppen, die unter den verschiedenen islamistischen Milizen in Syrien systematisch verfolgt wurden, ist dieser Schritt ein schmerzhafter Affront. Sie empfinden es als Relativierung und Legitimierung der Gewalt, die sie erlitten haben und die wir alle vor wenigen Wochen erneut mitansehen mussten, als Angriffe auf Rojava stattfanden.

Rojin Çelik-Dilek © privat

Vor laufender Kamera wurde der Leichnam einer getöteten Frau von Milizionären der syrischen Übergangsregierung von einem Gebäude geworfen und unter Jubelrufen misshandelt. Diese Bilder stehen exemplarisch für jene Strukturen, die Ahmed al-Scharaa über Jahre hinweg mitgetragen hat – und die er nun nicht mehr in Kampfmontur, sondern im Anzug und mit Krawatte repräsentiert.

Die erneuten Angriffe auf Rojava, das westliche Kurdistan, stellen Verstöße gegen fundamentale Normen des humanitären Völkerrechts dar. Vor diesem Hintergrund wirkt die Einladung an al-Scharaa wie ein politisches Signal, das die Bundesregierung in eine gefährliche Nähe zu Akteuren rückt, die Teil eines Systems systematischer Gewalt, Unterdrückung und ethnisch motivierter Vertreibungen und Tötungen sind.

Völkerrechtliche und migrationspolitische Konsequenzen

Sollte die Einladung dazu dienen, Abschiebungen nach Syrien zu koordinieren, ist festzuhalten, dass die Lage in Syrien, insbesondere in Gebieten, die von islamistischen Gruppen kontrolliert werden, weiterhin geprägt ist von willkürlichen Festnahmen, Folter, Verschwindenlassen und religiöser wie ethnischer Diskriminierung. Eine Kooperation mit einem Akteur wie al-Scharaa kann daher unter keinen Umständen eine rechtssichere Grundlage für Rückführungsentscheidungen bilden.

Wer Akteure legitimiert, die für schwerste Verbrechen verantwortlich sind, verletzt das Vertrauen jener Gemeinschaften, die in Deutschland Schutz gesucht haben. Vor allem aber sendet es fatale politische und juristische Signale.

Klare Erwartungen an die Bundesregierung

Wir stellen daher klare Erwartungen an Herrn Merz: eine eindeutige Ablehnung jeglicher Form der Annäherung an islamistische Gewaltregime oder deren Repräsentanten, Solidarität mit Rojava und den Völkern in Syrien, die unter schwierigsten Bedingungen Menschenrechte und Minderheitenschutz verteidigen, die Anerkennung der besonderen Gefährdungslage von Kurd:innen, Ezid:innen, Christ:innen, Alawit:innen, Drus:innen und weiteren betroffenen Bevölkerungsgruppen in Syrien sowie einen klaren Fokus auf einen Friedensprozess unter Einbeziehung der Selbstverwaltung von Rojava.

Ebenso erwarten wir, dass Herr Merz unmissverständlich auf der Einhaltung menschenrechtlicher Standards in der gesamten Region beharrt und diese zur Grundlage jeder politischen Entscheidung mit Bezug auf Rojava und Syrien macht. Dazu gehört auch die offizielle Anerkennung von Rojava.

Die Bundesregierung muss deutlich machen, dass deutsche Migrationspolitik nicht auf Kosten von Menschenrechten betrieben wird. Die Einladung an Ahmed al-Scharaa steht derzeit im klaren Widerspruch zu diesem Anspruch.

*Rojin Çelik-Dilek ist Rechtsanwältin in Bielefeld und hat ihre Schwerpunkte im Asyl- und Ausländerrecht sowie Arbeits-, Familien- und Strafrecht. 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Frauenforum in ehemaliger IS-Hauptstadt Raqqa

Istanbul: Tausende demonstrieren gegen Krieg und Repression

Premiere der Dokumentation „Jinwar“ in Nordostsyrien