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Rojava: Ein Monat nach dem 29.-Januar-Abkommen: Integration auf Bewährung

 


Ein Monat nach dem Abkommen zwischen den QSD und Damaskus bleibt die Lage widersprüchlich. Während administrative und militärische Schritte eingeleitet wurden, dauern die Belagerung von Kobanê und die Unsicherheit über verfassungsrechtliche Garantien an.

Zwischen militärischem Widerstand, diplomatischem Druck und fortgesetzter Belagerung
 
DAXISTAN ROZA / QAMIŞLO, 1. März 2026.

Ein Monat nach dem am 29. Januar unterzeichneten Abkommen zwischen den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) und der syrischen Übergangsregierung ist die Bilanz widersprüchlich. Das Abkommen stoppte eine Eskalation, die Anfang Januar einen offenen Krieg gegen Nordostsyrien einzuleiten drohte. Doch zentrale Konfliktpunkte sind weiterhin ungelöst, allen voran die Belagerung von Kobanê und die fehlende verfassungsrechtliche Absicherung kurdischer Rechte.

Der Weg zum 29. Januar

Das Jahr 2025 war für Rojava ein Jahr systematischer Destabilisierung. Die Vereinbarungen vom 10. März und 1. April, die eine Integration in gesamtstaatliche Strukturen vorsahen, wurden mehrfach verletzt. Milizen unter Führung der in Damaskus herrschenden Hayat Tahrir al-Sham (HTS), politisch flankiert und militärisch unterstützt von der Türkei, intensivierten ihre Angriffe.

Im Januar 2026 erreichte die Konfrontation einen neuen Höhepunkt. Bei einem trilateralen Treffen am 5. Januar in Paris gaben die Delegationen von Israel und den USA der syrischen Übergangsregierung grünes Licht für den Krieg gegen die Selbstverwaltung. Er begann einen Tag später in den mehrheitlich kurdisch bewohnten Vierteln Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo und weitete sich in den nächsten Wochen auf Dair Hafir, Tabqa, Raqqa und Deir ez-Zor aus.

Am 19. Januar kam es in Damaskus zu einem entscheidenden Gespräch zwischen dem QSD-Generalkommandanten Mazlum Abdi, der Außenbeauftragten der Selbstverwaltung Ilham Ehmed und der syrischen Übergangsregierung. Dort wurde den QSD die Forderung übermittelt, Hesekê und Kobanê zu räumen und die Waffen niederzulegen. Diese Bedingung wurde von der Selbstverwaltung zurückgewiesen.

Als sich die Angriffe Kobanê, Hesekê und Qamişlo näherten, rief die Selbstverwaltung eine allgemeine Mobilisierung aus. Der militärische und gesellschaftliche Widerstand, kombiniert mit wachsendem internationalem Druck, führte schließlich zur Rückkehr an den Verhandlungstisch. Am 27. Januar reisten Mazlum Abdi und Ilham Ehmed erneut nach Damaskus. Zwei Tage später wurde das Abkommen unterzeichnet, am 30. Januar öffentlich verkündet.

Was das Abkommen vorsieht

Der Text umfasst unter anderem einen umfassenden Waffenstillstand, den Austausch von Gefangenen, die Rückkehr Vertriebener, die schrittweise Integration militärischer und administrativer Strukturen und die Zusicherung einer verfassungsrechtlichen Garantie kurdischer Rechte. Damit wurde erstmals ein Rahmen formuliert, der über eine bloße Waffenruhe hinausgeht.

Erste Schritte, aber keine Symmetrie

In den ersten Wochen nach der Unterzeichnung wurden durchaus Schritte eingeleitet:

Am 2. und 3. Februar trafen Konvois der Allgemeinen Sicherheitskräfte aus Daraa in Hesekê und Qamişlo ein. Über 200 Personen wurden entsandt, darunter technisches Personal zur Zusammenarbeit mit den lokalen Sicherheitskräften Asayîş. Am 4. Februar wurde der Kurde Nûredîn Îsa Ehmed zum Gouverneur von Hesekê ernannt. In der Folge zogen sich militärische Einheiten in der Cizîrê-Region aus Stadtzentren zurück.

Außerdem wurden strategische Punkte wie Flughäfen und Ölfelder in den Integrationsprozess einbezogen. In Çelebiyê bei Kobanê sowie in der Şêxler-Region wurden gemeinsame Kontrollpunkte eingerichtet. Auch die Rückkehr von Familien aus Efrîn begann: Mehr als 400 Familien sollten in erste Konvois aufgenommen werden. Doch Eigentumsrückgaben, Sicherheitsgarantien und langfristige Schutzmechanismen bleiben unklar.

Kobanê: Der Lackmustest des Abkommens

Der zentrale Prüfstein bleibt jedoch die seit dem 20. Januar andauernde Belagerung von Kobanê. Rund 600.000 Menschen sind direkt oder indirekt betroffen. Zugänge zur Stadt sind eingeschränkt, humanitäre Lieferungen blockiert. Etwa 200.000 Menschen befinden sich in temporären Sammelunterkünften an über 70 Standorten. Diese Blockade widerspricht nicht nur dem Geist des Abkommens, sie untergräbt dessen Glaubwürdigkeit. Sie nährt Zweifel daran, ob Damaskus bereit ist, den Integrationsprozess als partnerschaftliches Projekt zu gestalten oder ihn unter militärischem Druck zu erzwingen.

Die Verfassungsfrage als Kernproblem

Noch schwerer wiegt die fehlende Umsetzung der verfassungsrechtlichen Garantien. Solange die Rechte der Kurd:innen nicht institutionell abgesichert sind, bleibt jede Integration reversibel. Ohne klare juristische Verankerung sind Selbstverwaltungsstrukturen politisch abhängig vom jeweiligen Kräfteverhältnis in Damaskus. Genau hier entscheidet sich die strategische Tragweite des Abkommens.

Regionale Dynamik und externer Einfluss

Hinzu kommt die geopolitische Dimension. Die Türkei betrachtet jede Form kurdischer Errungenschaften als strategische Bedrohung. HTS und andere Milizen agieren nicht im politischen Vakuum. Gleichzeitig sind internationale Akteure bemüht, Syrien zu stabilisieren, allerdings ohne klare Garantie für föderale Strukturen. Rojava befindet sich damit in einem Spannungsfeld zwischen militärischer Realität, diplomatischer Integration und strategischem Misstrauen.

Ein Wendepunkt, aber kein Durchbruch

Das 29.-Januar-Abkommen ist somit kein Durchbruch, es ist ein Prozess auf Bewährung. Es hat die unmittelbare Eskalation gestoppt und einen politischen Kanal geöffnet – und es hat gezeigt, dass Rojava nicht militärisch zu eliminieren ist. Ob daraus eine dauerhafte politische Lösung entsteht oder nur eine strategische Zwischenphase, hängt davon ab, ob Damaskus bereit ist, kurdische Selbstverwaltung nicht als Sicherheitsproblem, sondern als Bestandteil eines pluralen Syriens anzuerkennen. Die kommenden Monate werden entscheiden, ob die Integration auf Augenhöhe erfolgt, oder ob sich die Geschichte gebrochener Vereinbarungen wiederholt.

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