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Erstes Urteil in Frankreich zum Völkermord an Ezid:innen gefällt


Erstmals hat ein französisches Gericht ein Urteil im Zusammenhang mit dem Völkermord an den Ezid:innen gefällt. Eine Überlebende machte die systematische Versklavung und sexualisierte Gewalt von Frauen durch den IS deutlich.

Sabri Essid in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt
 
ANF / PARIS, 20. März 2026.

Ein Gericht in Paris hat erstmals ein Urteil im Zusammenhang mit dem von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) verübten Völkermord an der ezidischen Gemeinschaft in Şengal gefällt. Der französische Dschihadist Sabri Essid wurde in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Beteiligung an diesen Taten schuldig. Der Vorsitzende Richter Marc Sommerer erklärte, Essid habe sich aktiv am Völkermord beteiligt und sei Teil eines Systems gewesen, das ezidische Frauen und Kinder gezielt verschleppte, verkaufte und ausbeutete. Die Angriffe hätten sich ausdrücklich gegen die ezidische Gemeinschaft aufgrund ihres Glaubens gerichtet.

Überlebende schildert Martyrium

Zentrale Bedeutung in dem Prozess hatte die Aussage einer ezidischen Überlebenden, die vor Gericht die systematische Gewalt schilderte, der sie durch IS-Mitglieder ausgesetzt war. Die Frau berichtete, dass sie nach dem Überfall auf die Şengal-Region im August 2014 gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrer Tochter verschleppt wurde.  Die Frau, die als Nebenklägerin auftrat, schilderte, wie sie in der Folge mehrfach weiterverkauft und über Jahre hinweg als Sklavin in Regionen wie Raqqa und Deir ez-Zor gehalten wurde. Auch Essid gehörte zu den Männern, die sie gefangen hielten. Während dieser Zeit sei sie wiederholt vergewaltigt worden. Insgesamt habe sie acht verschiedene „Besitzer“ gehabt. Der letzte Peiniger sei ein Saudi gewesen, der sein Auto und seine Waffe verkauft habe, um die Ezidin als Sklavin halten zu können.

Ehemann verschollen

Besonders eindrücklich beschrieb die Überlebende die öffentlichen „Verkäufe“ ezidischer Frauen: Sie seien gezwungen worden, sich zu schmücken und vor Männern aufzustellen, um als Sexsklavinnen verkauft zu werden. Auch ihre kleine Tochter sei Teil dieser Gefangenschaft gewesen. Versuche der Täter, sie von ihrem Kind zu trennen, habe sie mit Selbstverletzung verhindert. Erst nach Jahren gelang ihr gemeinsam mit einer anderen ezidischen Frau die Flucht in die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES). Von dort aus konnte sie zurück in die Şengal-Region zu ihren Eltern zurückkehren. Ihren Ehemann hat sie seit der Verschleppung nach Syrien nicht wiedergesehen. Sie selbst lebt mit ihrer Tochter inzwischen außerhalb des Irak.

Richter zeigt sich erschüttert

Der Vorsitzende Richter Sommerer zeigte sich angesichts der Aussagen der ezidischen Frau tief erschüttert. Zwar habe er bereits mehrere Prozesse wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleitet, erklärte er. „Doch die geschilderten Taten übertreffen alles, was ich bislang gehört habe.“

Verurteilter Täter vermutlich tot

Der IS hatte 2014 große Teile Syriens und des Irak unter seine Kontrolle gebracht und in der Region ein Terrorregime errichtet. In Şengal wurden tausende ezidische Männer ermordet, während Frauen und Kinder systematisch verschleppt, versklavt und sexualisierter Gewalt ausgesetzt wurden. Internationale Organisationen, darunter die Vereinten Nationen, stufen diese Verbrechen als Völkermord ein. Der verurteilte Dschihadist Sabri Essid gilt seit 2018 als mutmaßlich tot, ein eindeutiger Nachweis liegt jedoch nicht vor. Das Urteil wurde daher in Abwesenheit gefällt.

 

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