Direkt zum Hauptbereich

Abkommen über „Waffenstillstand und Integration“ zwischen QSD und Damaskus verkündet

 


In Damaskus ist ein umfassendes Abkommen zwischen den QSD und der syrischen Übergangsregierung verkündet worden. Es beinhaltet einen sofortigen Waffenstillstand und die vollständige Integration der QSD in staatliche Strukturen.

 
ANF / REDAKTION, 18. Jan. 2026.

Der selbsternannte syrische Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa hat eine Vereinbarung bekannt gegeben, wonach man sich mit den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) auf einen sofortigen Waffenstillstand und auf eine vollständige Eingliederung des Bündnisses in die staatlichen Strukturen verständigt habe.

Die Ankündigung erfolgte am Sonntagabend nach einem Gespräch al-Scharaas mit dem US-Sondergesandten für Syrien Tom Barrack im Rahmen einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz in Damaskus. Al-Scharaa erklärte, er habe entsprechende Anweisungen für die landesweite Waffenruhe bereits erteilt. Der QSD-Generalkommandant Mazlum Abdi war nicht in Damaskus anwesend.

Laut al-Scharaa hätten schlechte Wetterbedingungen seine Anreise verhindert. Ein weiteres Treffen mit Abdi sei aber in Planung, um Umsetzungsfragen im Detail zu klären, hieß es. Die Vereinbarung selbst enthalte 14 Punkte und wurde von der staatlichen Nachrichtenagentur Sana veröffentlicht. Eine konkrete Antwort oder Stellungnahme der QSD oder der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) liegt bisher nicht vor.

Das vermeintliche Abkommen im Detail

▪ Sofortiger Waffenstillstand: Ein umfassender und sofortiger Waffenstillstand tritt auf allen Frontlinien und Kontaktzonen zwischen Regierungstruppen und QSD-Einheiten in Kraft. Sämtliche bewaffneten Formationen der QSD sollen sich als vorbereitende Maßnahme vollständig östlich des Euphrats neu aufstellen.

▪ Gebietsübergabe an den Staat: Die Provinzen Deir ez-Zor und ar-Raqqa gehen mit sofortiger Wirkung vollständig in zivile und militärische Verwaltung der syrischen Regierung über. Alle öffentlichen Einrichtungen werden übernommen; bestehendes Personal wird per Dekret in die zuständigen Ministerien übernommen.

▪ Verwaltungsintegration in al-Hasaka: Alle zivilen Institutionen in der Provinz al-Hasaka werden in die zentralstaatlichen Verwaltungsstrukturen integriert.

▪ Staatliche Kontrolle über Ressourcen: Die syrische Regierung übernimmt sämtliche Grenzübergänge sowie Öl- und Gasfelder im Nordosten. Deren Sicherung erfolgt künftig durch reguläre Einheiten der syrischen Armee, unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten kurdischer Gebiete.

▪ Individuelle Eingliederung der QSD: Alle militärischen und sicherheitsbezogenen Angehörigen der QSD sollen nach individueller Sicherheitsüberprüfung in das Verteidigungs- bzw. Innenministerium übernommen werden – inklusive offizieller Ränge, Gehaltsansprüche und logistische Versorgung.

▪ Ausschluss alter Regimeakteure: Die QSD verpflichten sich, keine ehemaligen Funktionäre des alten Baath-Regimes in ihre Reihen aufzunehmen und Listen über deren Präsenz in Nordostsyrien vorzulegen.

▪ Symbolische Repräsentation: Ein Präsidialdekret soll einen von den QSD nominierten Kandidaten zum Gouverneur von al-Hasaka ernennen – als Zeichen politischer Teilhabe und lokaler Repräsentation.

▪ Demilitarisierung von Ain al-Arab: Die Stadt Ain al-Arab wird von schwerem militärischem Gerät befreit. Die Sicherheit soll durch lokale Kräfte aus der Bevölkerung gewährleistet werden; eine zivile Polizei bleibt bestehen und wird dem Innenministerium unterstellt.

▪ Übernahme von IS-Gefangenen: Die Verwaltung von Lagern und Gefängnissen für IS-Mitglieder und -Angehörige wird vollständig an die syrische Regierung übergeben.

▪ Zentralstaatliche Posten für QSD-nahe Führungskräfte: Eine Liste mit Namen von Kandidaten für zentrale Posten in Verwaltung und Militär soll aus den Reihen der QSD eingebracht werden.

▪ Anerkennung kurdischer Rechte: Das Präsidialdekret Nr. 13/2026 erkennt formell kulturelle und sprachliche Rechte der Kurden an, ebenso sollen Fragen zu fehlender Staatsbürgerschaft (Maktumin) und alten Eigentumsansprüchen geprüft werden.

▪ Abzug von PKK-Mitgliedern: Die QSD verpflichten sich, alle nicht-syrischen Mitglieder der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) aus Syrien auszuweisen – als Maßnahme zur Wahrung der syrischen Souveränität und zur Stabilisierung der Grenzregionen.

▪ Kampf gegen den IS: Die syrische Regierung bekräftigt ihren Verbleib in der internationalen Anti-IS-Koalition. Die Zusammenarbeit mit den USA zur Sicherung der Region soll fortgesetzt und vertieft werden.

▪ Rückkehr Vertriebener: Die Vereinbarung strebt Verständigungen über eine sichere und würdevolle Rückkehr der vertriebenen Zivilbevölkerung aus Afrin und Sheikh Maqsoud an

Kommentare