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Berlin: Mehmet Karaca wegen PKK-Mitgliedschaft zu Bewährungsstrafe verurteilt und Freigelassen

 


Das Berliner Kammergericht hat den kurdischen Aktivisten Mehmet Karaca wegen Mitgliedschaft in der PKK zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und gleichzeitig seine Entlassung angeordnet.

Kammergericht verhängt Bewährungsstrafe gegen kurdischen Aktivisten
 
ANF / BERLIN, 18. Nov. 2025.

Der 2. Strafsenat des Berliner Kammergerichts hat am Montag den kurdischen Aktivisten Mehmet Karaca wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, Karaca nach rund einem Jahr Untersuchungshaft freigelassen.

Organisationstätigkeit im „Sektor Berlin“

Nach Überzeugung des Staatsschutzsenats leitete Karaca von Oktober 2014 bis Juni 2015 den sogenannten „Sektor Süd 2“ der PKK von Stuttgart aus, übernahm anschließend das „Gebiet Köln“ und war ab Juni 2024 bis zu seiner Festnahme im November desselben Jahres für den „Sektor Nord“ sowie für die „Region Berlin“ und das „Gebiet Berlin“ zuständig. Das Gericht verurteilte ihn daher wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a und 129b StGB.

Gericht folgt Bundesanwaltschaft nur teilweise

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Sie war davon ausgegangen, dass Karaca sich auch zwischen 2015 und 2024 in leitender Funktion innerhalb der PKK betätigt habe. Der Senat teilte diese Einschätzung nicht.

Zwar ging das Gericht von einer fortgesetzten Mitgliedschaft aus, betonte jedoch, dass für diesen Zeitraum keine Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums gemäß §129b Abs. 1 Satz 3 StGB vorliege. Daher sei eine bloße Mitgliedschaft in dieser Phase nicht verfolgbar und dürfe Karaca auch nicht strafschärfend zur Last gelegt werden.

Dialogprozess findet Berücksichtigung

In der Urteilsbegründung nahm der vorsitzende Richter Bezug auf die aktuellen Entwicklungen im Verhältnis zwischen der türkischen Regierung und der kurdischen Bewegung. Die von der Verteidigung vorgetragene Ankündigung der PKK, den bewaffneten Kampf zu beenden, die Waffen abzugeben und sich aufzulösen, wertete das Gericht als glaubhafte Einlassung des Angeklagten. Ob dieser Prozess tatsächlich von Dauer sei, könne jedoch nicht beurteilt werden.

Entlassung aus der Untersuchungshaft

Da keine Gründe für eine weitere Inhaftierung vorlagen, wurde Karaca aus der Untersuchungshaft entlassen. Vor dem Gerichtsgebäude wurde er von Dutzenden Freund:innen und Unterstützer:innen empfangen. Aufgrund begrenzter Platzkapazität durften nur 30 Zuschauer:innen in den Gerichtssaal – darunter der Bundestagsabgeordnete Ferat Koçak. Viele weitere Interessierte warteten vor dem Saal.

Rechtshilfefonds AZADÎ: Erste Schritte in Richtung Entkriminalisierung

Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. begrüßte das Urteil, insbesondere die Berücksichtigung der politischen Entwicklungen in der Türkei und Kurdistan. Allerdings könnten dies nur erste Schritte in Richtung Entkriminalisierung sein, wenn der Friedensprozess auch von Deutschland aus anerkannt und unterstützt werden soll. Die Organisation fordert weitergehende Schritte: Die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung gegen die PKK, die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots in Deutschland sowie die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste.

Nur wenn sich die Bundesregierung zu einem Primat der Politik über eine „seit Jahrzehnten eingespielte Repressionsbürokratie“ bekenne, könnten aus Sicht des Rechtshilfefonds wirkliche Fortschritte im Friedensprozess erzielt werden. Es liege nun an Regierung und Parlament, konstruktiv auf die Signale aus der kurdischen Bewegung zu reagieren.


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