Deutschland fordert Auslieferung von Kurdin aus Frankreich - UPDATE
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Die kurdische Aktivistin Gülhatun Kara ist in Frankreich aufgrund eines deutschen Auslieferungsgesuchs verhaftet worden. Der Haftbefehl wurde heute gegen Auflagen aufgehoben.
Gülhatun Kara ist vor einer Woche aufgrund eines deutschen Auslieferungsgesuchs in Frankreich festgenommen worden. Die Aktivistin der Kurdischen Frauenbewegung in Europa (TJK-E) wurde am 13. Juni inhaftiert, heute wurde der Haftbefehl im Zuge einer Anhörung im Auslieferungsverfahren aufgehoben. Das Gericht ordnete juristische Kontrollauflagen an, Gülhatun Kara muss zweimal wöchentlich eine Unterschrift leisten. Der nächste Gerichtstermin ist am 3. Juli.
Das deutsche Gesuch basiert laut vorliegenden Informationen auf einem 2019 eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die 1965 in der Türkei geborene Kurdin engagiert sich seit den 1990er Jahren in der Frauenbewegung und ist in Europa durch viele öffentliche Auftritte bekannt.
Zunehmende Auslieferungsersuchen aus Deutschland
In Deutschland sind laut aktuellem Stand dreizehn kurdische Aktivisten im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot in Untersuchungs- oder Strafhaft. Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mit Sitz in Köln beobachtet seit anderthalb Jahren, dass zunehmend kurdische Aktivist:innen im europäischen Ausland auf Veranlassung der bundesdeutschen Behörden festgenommen und anschließend an Deutschland ausgeliefert werden, um sie hier als vermeintliche PKK-Mitglieder nach § 129b StGB anzuklagen.
Vergangene Woche hat Schweden Ferit Çelik ausgeliefert. Mehmet Çakas wurde aus Italien und Kenan Ayaz aus Zypern an Deutschland übergeben. Im Juni 2022 war Sabri Çimen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls auf Betreiben der deutschen Strafverfolgungsbehörden in Paris festgenommen und ausgeliefert worden. Er wurde im März in Koblenz zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Deutschland hat in Europa die Rolle übernommen, kurdische Aktivist:innen auf Wunsch der Türkei vor Gericht zu stellen und zu verurteilen.
Der auf deutsches Ersuchen im Mai in den Niederlanden verhaftete Journalist Serdar Karakoç ist vergangene Woche gegen strenge Auflagen vorläufig freigelassen worden. Der Kurde darf das Land nicht verlassen, sein Pass wurde eingezogen. Die nächste Anhörung in dem Verfahren ist am 24. Juli.
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