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Nord- und Ostsyrien: Kinderschutzbüros nehmen Arbeit auf



Aufgrund eines Abkommens zwischen den Vereinten Nationen und der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien haben Büros zum Schutz von Kindern vor Krieg ihre Arbeit aufgenommen.

Im Gegensatz zu westeuropäischen Armeen, wie auch der Bundeswehr, liegt das Beitrittsalter zu den militärischen Selbstverteidigungskräften in Nord- und Ostsyrien bei mindestens 18 Jahren, teilweise sogar bei 21 Jahren. Dennoch besteht auch hier ein Problem von Minderjährigen unter Waffen. Dies resultiert aus mehreren Problematiken. In akuten Selbstverteidigungssituationen, wie beispielsweise als der IS in Kobanê einfiel, ergriff die gesamte Bevölkerung und damit auch Minderjährige die Waffen aus der Notwendigkeit heraus, das akute Überleben zu schützen. Immer wieder fliehen auch Mädchen zu den Frauenverteidigungseinheiten vor Zwangsheirat oder Gewalt in der Familie. Obwohl die Selbstverwaltung wie auch die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) und alle in ihr organisierten Kräfte seit Jahren größtes Augenmerk auf die Volljährigkeit ihrer Kämpferinnen und Kämpfer legen, warf sich diese Problematik immer wieder auf und die Organisationen implementierten immer neue Kontrollmechanismen, um das Problem zu minimieren.

QSD kooperieren eng mit Kinderschutzbüros

Nun wurde ein weiterer Schritt gemacht, um endgültig die Präsenz Minderjähriger in den bewaffneten Kräften auszuschließen. Im Rahmen der Unterzeichnung eines UN-Protokolls durch die Selbstverwaltung und den QSD wurden in den verschiedenen Gebieten Büros zum Schutz von Kindern vor Krieg eröffnet. In dem Protokoll heißt es, es stelle ein Verbrechen dar, Personen jünger als 18 Jahre unter Waffen zu nehmen.

Diese Büros dienen explizit dazu, zu verhindern, dass Minderjährige unter Waffen genommen werden. Dies werde als Verletzung der Kinderrechte gewertet. Die ersten Büros waren bereits im Oktober eröffnet worden und können mittlerweile die ersten Resultate verzeichnen. Die Ko-Vorsitzende des Verbands der Kinderschutzbüros der Selbstverwaltung, Newroz Ali, spricht gegenüber der Nachrichtenagentur ANHA von vielen mittlerweile eingeleiteten Ermittlungen zu Verletzungen von Kinderrechten.

Wir stehen in Kommunikation mit UNICEF“

Die Büros stehen in enger Koordination mit UNICEF und den QSD. Die Büros verfolgen die Anzeigen weiter und kontrollieren, ob die QSD die notwendigen Ermittlungen einleiten. Diese Arbeit verläuft Newroz Ali zufolge sehr erfolgreich, die Einrichtung befände sich über UNICEF in Kontakt mit vielen internationalen Organisationen. Die QSD engagieren sich in diesem Bereich stark, allerdings stellten sowohl die Corona-Pandemie als auch die türkischen Angriffe Hindernisse bei der Umsetzung des Protokolls dar, erklären Verantwortliche aus der Selbstverwaltung.

81 Minderjährige an Familien übergeben

Aufgrund der Untersuchungen der Büros konnten 30 Jungen und 51 Mädchen ermittelt werden, die unter 18 Jahren in den bewaffneten Kräften aktiv waren. Diese Minderjährigen wurden ihren Familien übergeben. In Rojava existieren durch die Frauenbewegung mittlerweile effektive Mechanismen, um Zwangsheirat oder Gewalt in der Familie zu bekämpfen und die „Fluchtbewegung“ Minderjähriger in militärische Einheiten im zivilgesellschaftlichen Engagement aufzufangen.

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