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Was der Krieg zurücklässt: Die Massengräber in der Türkei müssen geöffnet werden

 


Ein Friedensprozess kann die Toten und Verschwundenen des Krieges nicht ausklammern. Tausende Familien warten bis heute auf Gewissheit, auf die sterblichen Überreste ihrer Angehörigen und auf einen Ort, an dem sie trauern können.

Frieden braucht auch Gewissheit über die Toten
 
ZANA AKSU / ANF, 27. Aug. 2026.

Während in der Türkei über das Ende des bewaffneten Konflikts und den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft diskutiert wird, rückt auch das Schicksal Tausender Menschen wieder in den Vordergrund, deren Verbleib bis heute ungeklärt ist. Zwar hat die kurdische Freiheitsbewegung zuletzt die Identitäten zahlreicher in Gefechten gefallener Guerillakämpfer:innen bekanntgegeben. Doch bei vielen ist weiterhin nicht bekannt, wo sich ihre sterblichen Überreste befinden oder wo sie bestattet wurden.

Seit den 1990er Jahren kämpfen Angehörige von Verschwundenen dafür, die Toten zu finden, zu identifizieren und ihren Familien zu übergeben. Auch die Samstagsmütter fordern seit Jahrzehnten Aufklärung über das Schicksal der Verschwundenen. Diese offenen Fragen gehören auf die Tagesordnung eines Friedensprozesses.

Nach Angaben des Menschenrechtsvereins IHD befinden sich in der Türkei in 348 bekannten, geöffneten oder noch ungeöffneten Massengräbern die sterblichen Überreste von 4.201 Menschen. Besonders viele dieser Grabstätten werden in Amed (tr. Diyarbakır), Sêrt (Siirt), Bedlîs (Bitlis), Şirnex (Şırnak), Wan (Van), Colemêrg (Hakkari) und Çewlîg (Bingöl) verzeichnet – Regionen, in denen der Krieg insbesondere seit den 1990er Jahren mit großer Härte geführt wurde.

Gräber in den Bergen Kurdistans

Auch in den Bergregionen Kurdistans befinden sich zahlreiche Gräber von Menschen, die bei Gefechten ums Leben kamen. Genannt werden insbesondere Besta, Gabar, Herekol, Garzan, Cûdî und Mava-Faraşîn sowie Gebiete zwischen Sêrt, Êlih (Batman), Bedlîs, Şirnex und Colemêrg. Ein Teil dieser Grabstätten wurde von Angehörigen oder Menschen aus der Region angelegt. Auch für die kurdische Freiheitsbewegung symbolisch bedeutende Persönlichkeiten wie Azime, Mehmet Goyi und Kendal sollen dort bestattet sein.

Die Frage ist nicht allein eine der Vergangenheit. Mit den jüngsten Bekanntgaben gefallener Guerillakämpfer:innen erfahren Familien nach Jahren vom Tod ihrer Angehörigen, ohne damit zwangsläufig zu wissen, wo diese begraben liegen. Manche warten weiterhin darauf, ihre sterblichen Überreste zurückzuerhalten.

Eine lange Geschichte der Eingriffe in Gräber und Tote

Der Umgang mit den Toten hat in der Türkei eine lange politische Geschichte. Von 1915 über Zîlan und Dersim bis nach Newala Qesaba, von den 1990er Jahren bis in die Gegenwart sind Fälle dokumentiert, in denen Leichname nicht an Angehörige übergeben, über lange Zeit in Leichenhallen festgehalten, anonym bestattet oder Friedhöfe zerstört wurden.

Auch die unbekannten Grabstätten von Seyit Rıza, Şêx Seîd und weiteren historischen Persönlichkeiten sind Teil dieser bis heute nicht aufgearbeiteten Geschichte. Für die Familien geht es dabei um ein elementares Recht: zu erfahren, wo ihre Angehörigen liegen, sie bestatten und um sie trauern zu können.

Menschenrechtsorganisationen und Angehörige fordern deshalb, mutmaßliche Massengräber zu schützen. Bauarbeiten, Straßenprojekte oder andere Eingriffe dürfen mögliche Grabstätten und die dort vorhandenen Beweise nicht zerstören.

Massengräber wissenschaftlich untersuchen

Die Öffnung eines Massengrabes ist keine gewöhnliche Ausgrabung. Sie muss nach rechtsmedizinischen und archäologischen Standards erfolgen. Unsachgemäße Arbeiten mit Baggern oder anderen schweren Maschinen können sterbliche Überreste und entscheidende forensische Spuren unwiederbringlich zerstören.

Gefordert wird daher die Beteiligung von Rechtsmediziner:innen, Anthropolog:innen, Archäolog:innen und weiteren Fachleuten. Die Bergung und Untersuchung der Toten muss nach internationalen Standards erfolgen und die vorhandenen Beweise sichern.

Angesichts der großen Zahl nicht identifizierter Toter braucht es zugleich eine systematische Erfassung von DNA-Proben der Angehörigen. Diese müssen mit Proben aus nicht identifizierten sterblichen Überresten abgeglichen werden. Die Familien haben ein Recht darauf, über die Ergebnisse dieser Untersuchungen informiert zu werden.

Doch die Aufarbeitung darf nicht bei der Identifizierung enden. Wo immer dies möglich ist, muss auch geklärt werden, unter welchen Umständen die Menschen starben, wie ihre Leichname an die jeweiligen Orte gelangten und ob Menschenrechtsverletzungen oder andere Verbrechen vorliegen.

Die Verschwundenen gehören zum Friedensprozess

Ein dauerhafter Frieden lässt sich nicht allein dadurch schaffen, dass der bewaffnete Konflikt beendet wird. Auch die Folgen des jahrzehntelangen Krieges und staatlicher Gewalt müssen aufgearbeitet werden.

Dazu gehören die Menschen, die gewaltsam verschwinden gelassen wurden, die Opfer ungeklärter und außergerichtlicher Tötungen ebenso wie Guerillakämpfer:innen, deren sterbliche Überreste ihren Familien bis heute nicht übergeben wurden. Die Verantwortlichen für gewaltsames Verschwindenlassen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen müssen ermittelt und die vorhandenen Beweise unabhängig untersucht werden.

Die Samstagsmütter bringen diese Forderung seit Jahrzehnten auf die Straße: Das Schicksal der Verschwundenen muss aufgeklärt, ihre Gräber müssen gefunden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und den Familien ihr Recht auf Trauer zurückgegeben werden.

Wenn der gegenwärtige Prozess tatsächlich einen dauerhaften Frieden schaffen soll, muss auch diese Vergangenheit Teil davon sein. Die Massengräber müssen geschützt und nach wissenschaftlichen Standards geöffnet, die Toten identifiziert und ihren Angehörigen übergeben werden.

Familien, die seit Jahrzehnten nach ihren Kindern, Geschwistern und Eltern suchen, brauchen endlich Gewissheit und einen Ort, an dem sie trauern können.

Wer von einem dauerhaften Frieden spricht, kann diese Gräber nicht unter der Erde lassen.

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