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Syrische Übergangsregierung lässt 49 QSD-Kämpfer frei

 


Die syrische Übergangsregierung hat 49 gefangene QSD-Kämpfer freigelassen. Die Freilassungen gehören zur Umsetzung des Integrationsabkommens, in dessen Rahmen seit März bereits mehr als tausend Gefangene auf freien Fuß kamen.

Weitere Freilassungen im Rahmen des Integrationsabkommens
 
ANF / HESEKÊ, 16. Sept. 2026.

Die syrische Übergangsregierung in Damaskus hat 49 gefangene Kämpfer der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) freigelassen. Die Männer trafen am Mittwoch in Hesekê ein. Ihre Freilassung erfolgte im Rahmen des zwischen den QSD und der Übergangsregierung vereinbarten Gefangenenaustauschs. Dieser ist Bestandteil des Ende Januar geschlossenen Abkommens über einen Waffenstillstand und die schrittweise Integration der militärischen und administrativen Strukturen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) in eine gesamtstaatliche Ordnung.

Mehr als tausend Gefangene seit März freigelassen

Seit März wurden in mehreren Etappen Gefangene beider Seiten ausgetauscht. Bei den ersten größeren Austauschaktionen kamen am 10. März jeweils 100 Gefangene beider Seiten frei. Am 19. März folgte eine weitere Gruppe von 300 Menschen aus der Gefangenschaft der Übergangsregierung. Am 11. April wurden 400 von Damaskus festgehaltene Personen im Austausch gegen 91 Gefangene der QSD freigelassen. Weitere 232 Menschen kamen am 8. Mai frei, 88 folgten am 25. Mai. Anfang Juni wurden zudem 28 gefangene Kämpferinnen der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) freigelassen.

Zuletzt waren Ende Juni weitere Gefangene freigekommen; die QSD-Kämpfer Diyar Hisên Mehmûd und Hesen Newaf, die anschließend Qamişlo erreichten. Insgesamt sind im Zuge des seit März laufenden Prozesses bereits mehr als tausend Gefangene freigelassen worden. Wie viele QSD-Mitglieder sich weiterhin in der Hand der Übergangsregierung befinden, ist derzeit nicht bekannt.

Gefangenenfrage Teil des Integrationsabkommens

Die Freilassung der Gefangenen gehört zu den zentralen Punkten des Ende Januar zwischen den QSD und Damaskus vereinbarten Integrationsprozesses. Das Abkommen sieht neben einem dauerhaften Waffenstillstand auch militärische und administrative Neuordnungen sowie die schrittweise Eingliederung der inzwischen aufgelösten QSD-Strukturen vor. Im Zuge der Umsetzung wurden bereits frühere QSD-Einheiten als Brigaden in die für Hesekê und Kobanê geschaffenen militärischen Strukturen eingegliedert. Weitere Bestandteile des Abkommens betreffen die Asayîş, die Stellung der YPJ, die kurdische Sprache sowie die Rückkehr Vertriebener unter anderem nach Efrîn, Şêxmeqsûd und Eşrefiyê. Die Gefangenenfrage wurde von beiden Seiten als einer der vorrangig umzusetzenden Bereiche behandelt. Trotz der bisherigen Austauschaktionen befinden sich nach vorliegenden Informationen weiterhin QSD-Kämpfer in der Hand der Übergangsregierung.

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