Europäische Jurist:innen: Rahmengesetz muss umfassenden Friedensprozess einleiten
Die ELDH begrüßt das türkische Rahmengesetz als „bedeutenden, aber fragilen ersten Schritt“. Für einen dauerhaften Frieden fordert sie umfassende rechtliche und demokratische Reformen – in der Türkei wie in Europa.
Die Europäische Vereinigung von Jurist:innen für Demokratie und Menschenrechte (ELDH) hat das in der Türkei verabschiedete Rahmengesetz als wichtigen ersten Schritt zur Lösung der kurdischen Frage begrüßt. Zugleich warnt der Verband davor, den Prozess auf Entwaffnung und Reintegration zu beschränken. Notwendig seien ein umfassender Versöhnungsprozess, demokratische und rechtliche Reformen sowie konkrete Schritte für politische Gefangene, Angeklagte und Menschen im Exil. In ihrer Erklärung bezeichnet die ELDH die Verabschiedung des Gesetzes als „wichtigen und lange erwarteten ersten Schritt“. Erstmals habe der gegenwärtige Prozess damit die Ebene konkreter Gesetzgebung erreicht und eine Grundlage geschaffen, auf der eine umfassendere und dauerhafte Lösung aufgebaut werden könne. Das Gesetz müsse jedoch „als Anfang und nicht als Endpunkt“ verstanden werden.
Frieden darf nicht bei der Entwaffnung enden
Nach Auffassung der ELDH kann ein dauerhafter Frieden nur durch einen Versöhnungsprozess erreicht werden, der die politischen, rechtlichen, demokratischen und gesellschaftlichen Ursachen und Folgen des Konflikts einbezieht. Auf den gegenwärtigen, vor allem sicherheitspolitisch ausgerichteten Rahmen müssten deshalb Maßnahmen folgen, die Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und tatsächliche demokratische Teilhabe gewährleisten. Die Vereinigung spricht in diesem Zusammenhang von der Notwendigkeit eines „positiven Friedens“. Dazu gehörten die Anerkennung und der Schutz der kurdischen Identität, Sprache und kulturellen Rechte ebenso wie gleiche Bürgerrechte und politische Teilhabe. Darüber hinaus fordert die ELDH einen stärkeren Schutz der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, eine Reform der Antiterrorgesetzgebung und der Justizpraxis sowie die wirksame Umsetzung von Entscheidungen des türkischen Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
„Niemand darf zurückgelassen werden“
Besonderes Gewicht legt die Erklärung auf die rechtliche Situation von Gefangenen, Angeklagten und Menschen im Exil. „Kein Gefangener, Angeklagter oder Exilierter, der mit dem Konflikt und dem Friedensprozess in Verbindung steht, darf zurückgelassen werden“, heißt es. Regelungen zur Freilassung, Amnestie, Reintegration und rechtlichen Klärung müssten umfassend angelegt sein. Sie dürften sich nicht auf Verfahren nach der türkischen Antiterrorgesetzgebung beschränken. Einbezogen werden müssten auch Menschen, gegen die aufgrund anderer strafrechtlicher Vorschriften politisch motivierte Verfahren geführt wurden, darunter Verfahren wegen Meinungsäußerungen. Dasselbe müsse für Menschen gelten, die gezwungen seien, außerhalb der Türkei zu leben. Die ELDH fordert die türkischen Behörden deshalb auf, umfassende und gerechte Regelungen für die Betroffenen zu schaffen.
Bedingungen für Öcalans Beteiligung schaffen
Ausdrücklich geht die Juristenvereinigung auch auf die Situation des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan ein. Seine Stellung sei für die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Prozesses weiterhin von Bedeutung. Angesichts der zentralen Rolle des PKK-Begründers bei der Initiierung und Weiterentwicklung des gegenwärtigen Prozesses müsse diese Rolle offiziell anerkannt werden. „Öcalan müssen zudem die Bedingungen geschaffen werden, die ihm eine vollständige und wirksame Beteiligung an der weiteren Entwicklung des Prozesses ermöglichen.“ Die ELDH greift darüber hinaus das Recht auf Hoffnung auf. Diese Frage müsse sowohl für Öcalan als auch für andere Gefangene mit vergleichbaren Strafen entsprechend den Verpflichtungen der Türkei aus der Europäischen Menschenrechtskonvention geklärt werden.
ELDH nimmt auch Europa in die Pflicht
Die Erklärung beschränkt die notwendigen rechtlichen Schritte ausdrücklich nicht auf die Türkei. Nach Ansicht der ELDH muss auch die europäische Dimension des jahrzehntelangen Konflikts aufgearbeitet werden. Die Verfahren kurdischer Aktivist:innen, die aufgrund politischer Aktivitäten im Zusammenhang mit der kurdischen Frage in europäischen Staaten inhaftiert sind oder strafrechtlich verfolgt werden, sollten überprüft werden. Maßstab müssten die Menschenrechte, rechtsstaatliche Verfahren und die Ziele des Friedensprozesses sein. Die Europäische Union solle im Rahmen ihrer rechtlichen Zuständigkeiten ebenso wie EU-Mitgliedstaaten und andere europäische Staaten geeignete Amnestie- oder vergleichbare rechtliche Regelungen prüfen, mit denen konfliktbezogene Strafverfahren und Verurteilungen gelöst werden können.
Einreiseverbote und Abschiebemaßnahmen überprüfen
Noch weiter geht die ELDH bei administrativen und sicherheitspolitischen Maßnahmen. Sowohl die Türkei als auch europäische Staaten sollten Maßnahmen überprüfen, die wegen einer mutmaßlichen Unterstützung der PKK oder einer ihr zugeschriebenen Verbindung verhängt wurden. Die Vereinigung nennt ausdrücklich Einreiseverbote, Aufenthalts- und Bewegungsbeschränkungen sowie Abschiebungs- und Ausschlussmaßnahmen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung der PKK zur Entwaffnung und Auflösung und der Entwicklung eines formellen Friedensprozesses müssten solche Maßnahmen individuell neu bewertet werden. Wo ihre ursprüngliche sicherheitspolitische Begründung nicht mehr bestehe, sollten sie aufgehoben oder angepasst werden. Dabei müssten rechtsstaatliche Verfahren und wirksame Rechtsmittel gewährleistet bleiben.
„Bedeutender, aber fragiler erster Schritt“
Die ELDH richtet ihre Forderungen schließlich nicht allein an staatliche Institutionen. Demokratische Kräfte, zivilgesellschaftliche Organisationen, Jurist:innen, Gewerkschaften und Menschenrechtsverteidiger:innen in der Türkei, Europa und darüber hinaus sollten alle Maßnahmen unterstützen, die tatsächlich Frieden, Versöhnung, Gleichheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit voranbringen. Das Rahmengesetz bezeichnet die Vereinigung abschließend als einen „bedeutenden, aber fragilen ersten Schritt“. Ob sich die damit verbundenen Möglichkeiten verwirklichten, werde davon abhängen, ob nun Inklusion, Rechtssicherheit, Versöhnung und demokratische Reformen folgten – und ob sowohl in der Türkei als auch in Europa konkrete rechtliche Schritte unternommen werden, die das Ende des bewaffneten Konflikts in einen dauerhaften und gerechten Frieden überführen.
Beitragsbild: Symbolische Waffenverbrennungszeremonie der PKK im Juli 2025 in Silêmanî © Erkan Gülbahçe
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