Iran: Todesurteil gegen Menschenrechtlerin Sharifeh Mohammadi bestätigt
Der Oberste Gerichtshof des Iran hat die Todesstrafe gegen die Arbeiterrechtsaktivistin Sharifeh Mohammadi bestätigt. Ihr Anwalt kündigt juristischen Widerstand an.
In Iran ist das Todesurteil gegen die Arbeiterrechtsaktivistin und Menschenrechtlerin Sharifeh Mohammadi endgültig bestätigt worden. Das sagte der Anwalt der im Lakan-Gefängnis in der Provinz Gilan inhaftierten 45-Jährigen, Amir Raesian, der Tageszeitung „Shargh“.
Der Oberste Gerichtshof hatte bereits im Oktober 2024 ein erstes Urteil wegen Verfahrensfehlern aufgehoben – unter anderem, weil keine Verbindung Mohammadis zu bewaffneten Gruppen nachgewiesen werden konnte. Dennoch verhängte das Revolutionsgericht in Rasht im Februar dieses Jahres erneut die Todesstrafe.
Trotz der weiterhin bestehenden Mängel bestätigte die 39. Kammer des Obersten Gerichtshofs das Urteil nun, erklärte Raesian. Damit sei das Urteil rechtskräftig und Mohammadi könne jeden Moment hingerichtet werden. Der Jurist kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Hinrichtung seiner Mandantin zu verhindern.
Todesstrafe wegen Engagement für Gewerkschaften
Die Verurteilung Mohammadis basiert auf ihrer über zehn Jahre zurückliegenden Mitgliedschaft im „Komiteye-Hamahangi“, eine in Iran legale Einrichtung zur Unterstützung der Gründung von Interessenverbänden und Gewerkschaften. Dennoch wirft die Regime-Justiz ihr staatsgefährdende Aktivitäten vor, weil sie sich als angebliches Mitglied der kurdischen Partei Komala für die Organisation betätigt habe. Mohammadi weist das zurück und auch die Komala dementiert, dass sie Mitglied der Partei gewesen is
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