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Iran: Kurdische Journalistin und Aktivistin zu Gefängnisstrafe verurteilt

 


Die kurdische Journalistin und Frauenrechtlerin Jina Modarres Gorji ist von der Justiz des iranischen Regimes zu 21 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hätte versucht, mit „feministischer Ideologie“ den Mullah-Staat zu stürzen.

Repression gegen kurdische Frauen

Schon wieder ein Schlag gegen Frauenrechte: Die kurdische Journalistin und Menschenrechtsaktivistin Jina Modarres Gorji ist vom iranischen Revolutionsgericht in Sine (Sanandadsch) zu einer 21-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das erklärte das in Frankreich ansässige Kurdistan Human Rights Network (KHRN) am Sonntag in Paris. Modarres Gorji war im September 2022 kurz nach Beginn der Proteste, die durch den Tod der jungen Kurdin Jina Mahsa Amini ausgelöst wurden, festgenommen worden.

Laut dem KHRN erhielt Jina Modarres Gorji eine zehnjährige Haftstrafe wegen „Bildung einer illegalen Gruppe mit dem Ziel, das Regime zu stürzen“, eine einjährige Haftstrafe wegen „feindlicher Propaganda gegen den Staat“ sowie weitere zehn Jahre wegen „Zusammenarbeit mit feindlichen Gruppierungen und Ländern“.  Da nach iranischem Recht bei einer Verurteilung zu mehreren Haftstrafen nur die höchste verbüßt werden muss, beläuft sich die Zeit der Frauenrechtlerin hinter Gittern effektiv auf zehn Jahre, sollte das am 23. Mai 2024 ausgesprochene Urteil rechtskräftig werden. Die Strafe müsste Modarres Gorji dann in Hemedan (Hamadan) absitzen.

Die Liste der Anklagepunkte gegen Jina Modarres Gorji ist lang. Dazu zählt unter anderem die von ihr angestoßene Gründung des Vereins „Zhivano“. Die Organisation, die in Sine sitzt, setzt sich für die Rechte von Frauen und dafür ein, dass feministische Perspektiven ins Zentrum der Kämpfe für politische, ökologische und soziale Veränderungen gestellt werden. Dem faschistischen und patriarchalen Regime Irans ist der Verein ein Dorn im Auge. Im Urteil heißt es, die Einrichtung sei für den Sturz des Regimes konzipiert worden, „feministische Ideologie“ sei der zentrale Antriebsmotor dieses Ziels.

Jina Modarres Gorji (c) privat

Ins Urteil miteingeflossen sind auch Vorwürfe gegen Modarres Gorji wie etwa die Teilnahme an inkriminierten Versammlungen, die Verwendung angeblich illegaler Parolen und „Kommunikation mit antirevolutionären Elementen, Teilnahme an internationalen Konferenzen und Workshops, Veröffentlichung von Inhalten in sozialen Medien sowie das Führen von Interviews mit ausländischen Medien, um ein negatives Bild der Lage des Landes zu zeichnen und in der sensiblen Zeit nach Jina Aminis Tod Spannungen in der Gesellschaft zu erzeugen“. Die Verteidigung der Journalistin hat bereits Einspruch gegen das Urteil eingelegt, über den das Berufungsgericht Sanandadsch zu entscheiden hätte.

Langjährige Aktivistin der kurdischen Frauenbewegung

Die über Rojhilat hinaus bekannte Journalistin und Aktivistin der kurdischen Frauenbewegung Jina Modarres Gorji war erstmals am 21. September 2022 vom iranischen Geheimdienstministerium in Sine festgenommen worden. Sie hatte an Demonstrationen der „Jin Jiyan Azadî“-Bewegung teilgenommen, die sich am gewaltsamen Tod von Jina Mahsa Amini entzündet hatten. Die 22-Jährige aus Seqiz war in Teheran wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Kleidungsvorschriften von der Sittenpolizei in Gewahrsam genommen und auf einem Revier zu Tode misshandelt worden. Nach dem Femizid an der Kurdin kam es im ganzen Land zu Protesten.

Buchhandlung wegen Verstoß gegen „Hidschab-Gesetz“ geschlossen

Nach 40 Tagen Haft in der Frauenabteilung des Zentralgefängnisses in Sine kam Jina Modarres Gorji gegen Kaution vorläufig frei. Im April vergangenen Jahres wurde sie erneut verhaftet; Geheimdienstler des Regimes verschleppten sie auf offener Straße auf dem Weg in ihre Wohnung. Nach rund vier Wochen in Einzelhaft kam sie in eine Gemeinschaftszelle, ebenfalls in der Vollzugsanstalt in Sine. Im Juli wurde sie nach einer erneuten Kautionszahlung entlassen. Seither steht sie unter ständiger Beobachtung der Staatssicherheitsorgane. Vor einigen Wochen musste sie für mehrere Tage ihre Buchhandlung „Jira“ in Sine schließen. Behörden warfen ihr vor, gegen die Kopftuchpflicht verstoßen zu haben.

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