IPPNW veröffentlicht Bericht zu Chemiewaffeneinsätzen im Nordirak
Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW hat einen Bericht über türkische Chemiewaffeneinsätze in Kurdistan veröffentlicht und fordert eine sofortige, unabhängige internationale Untersuchung.
Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW hat einen Bericht über mögliche Verletzungen des Chemiewaffenverbots durch die Türkei bei Angriffen auf kurdische Zivilist:innen und Kämpfer:innen der PKK im Nordirak veröffentlicht. Demnach gibt es Hinweise, die den Verdacht in Teilen bestätigten. Der Bericht fordert eine sofortige, unabhängige internationale Untersuchung, um dem Verdacht weiter nachzugehen und künftige Verletzungen des Chemiewaffenverbotes durch die Türkei mit Maßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen zu verhindern.
„Seit über einem Jahr gibt es Vorwürfe von kurdischer Seite, die Türkei habe Chemiewaffen eingesetzt. Deutliche Belege gab es dafür bisher nicht - auch indirekte Hinweise für diese Behauptung fehlten. Diese wurden nun durch eine Delegation der IPPNW aus Deutschland und der Schweiz geliefert. In ihrem heute veröffentlichten Bericht verweisen die Autoren auf den Einsatz von Tränengas sowie Hinweise auf improvisiert produzierte chemische Agenzien wie Chlorgas“, teilt IPPNW mit.
Jan van Aken und Josef Savary auf einer Pressekonferenz in Silêmanî, 27. September 2022
Der ehemalige UN-Biowaffeninspekteur Dr. Jan van Aken aus Deutschland und Dr. Josef Savary, Präsident der IPPNW Schweiz, waren vom 20. bis 27. September in der Kurdistan-Region Irak (KRI), um die Chemiewaffeneinsätze zu untersuchen. „Schon die Äußerungen des türkischen Verteidigungsministers stellen eine eindeutige Verletzung der Chemiewaffenkonvention dar. In seiner Rede vor dem türkischen Parlament beschreibt er den Einsatz von Tränengas in einer rein militärischen Auseinandersetzung. In solch einer Situation ist Tränengas tatsächlich verboten. Es gibt in der Chemiewaffenkonvention (CWC) nur eine Ausnahme für den Einsatz im Rahmen von ,riot control', also bei Demonstrationen“, führt Dr. Jan van Aken aus dem wissenschaftlichen Beirat der IPPNW Deutschland an.
Angesichts dieser Verletzung könnten die Mitgliedsstaaten der Chemiewaffenkonvention unter Berufung auf Artikel IX Absatz 1 entsprechende Konsultationen mit der türkischen Regierung aufnehmen. Im Rahmen der Vereinten Nationen könnten zudem Maßnahmen ergriffen werden, um künftige Verletzungen des Chemiewaffenverbotes durch die Türkei zu verhindern.
Hinweise auf einen möglichen Einsatz von improvisiert produzierten chemischen Agenzien wie Chlorgas verlangten darüber hinaus eine umgehende Untersuchung aller Vorwürfe. So seien die bestehenden Hinweise zwar nicht ausreichend für einen tatsächlichen Beweis von Chemiewaffeneinsätzen, jedoch hinreichend stark, um eine unabhängige internationale Untersuchung durch die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) zu rechtfertigen. Es läge nun in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten der OPCW, diese zu beantragen.
Für Nachfragen und weitere Informationen stehen die beiden Delegationsmitglieder Dr. Jan van Aken (Wissenschaftlicher Beirat IPPNW Deutschland, aken@posteo.de, Tel. +49 163 4318800) und Dr. Josef Savary (Präsident der IPPNW Schweiz, savary-borioli@bluewin.ch) zur Verfügung.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen