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QSD begrüßen Sanktionen gegen Besatzungsmiliz


Die QSD begrüßen die Sanktionen des US-Finanzministeriums gegen die dschihadistische Besatzungsmiliz „Ahrar al-Sharqiya”, die unter anderem die kurdische Politikerin Hevrîn Xelef ermordet hat. Nun sollten Prozesse vor internationalen Gerichten folgen.

Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) begrüßen die Sanktionen gegen die pro-türkische Besatzungsmiliz „Ahrar al-Sharqiya” und zwei ihrer Anführer, die das US-Finanzministerium am Mittwoch beschlossen hat. Die Maßnahme sei ein erster Schritt zu einer „umfassenden Rechenschaftspflicht” für alle Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen, die von dieser Gruppierung und ihren Verantwortlichen an der Bevölkerung im Autonomiegebiet von Nord- und Ostsyrien und in allen anderen syrischen Regionen, einschließlich Idlib und Aleppo, begangen wurden, teilte das multiethnische Bündnis am Donnerstag in Hesekê mit.

An die internationale Gemeinschaft und Menschenrechtsorganisationen appellieren die QSD, den politischen und rechtlichen Druck aufrechtzuerhalten, um die juristische Ahndung der von Ahrar al-Sharqiya und anderen Besatzungsmilizen verübten Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung von Syrien, insbesondere in den selbtverwalteten Regionen, zu erwirken und damit Wiedergutmachung für die Opfer zu leisten. „Trotz der Bedeutung der jüngsten US-Sanktionen gegen diese Terrormiliz sind wir der Ansicht, dass das Ausmaß ihrer Verbrechen dringend umfassende und rasche internationale Maßnahmen erfordert”, erklären die QSD. Gegen die Anführer und Mitglieder der Söldnertruppe müssten Prozesse vor internationalen Gerichten eingeleitet werden.

Am Mittwoch hat das US-Finanzministerium Ahrar al-Sharqiya sowie deren Militärkommandanten Raed Jassim al-Hayes alias Abu Jaafar Shaqra, und den Kopf der Miliz, Ahmad Hassan Fayyad Al-Hayes, der auch als Hatem Abu Shaqra bekannt ist, unter anderem wegen „schweren Menschenrechtsverletzungen wie Entführung, Folter, Mord und Plünderung von Privateigentum der Zivilbevölkerung” auf die Sanktionsliste gesetzt. Hatem Abu Shaqra, der zur sogenannten „Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte” (ETILAF) gehört, hindere Vertriebene an der Rückkehr in ihre Häuser, sei an der Hinrichtung von hunderten Gefangenen in einer von der Miliz betriebenen Haftanstalt außerhalb von Aleppo beteiligt gewesen und verwickelt in die Versklavung bzw. den Sklavenhandel verschleppter ezidischer Frauen und Kinder.

Ahmad Hassan Fayyad Al-Hayes, alias Hatem Abu Shaqra, am Tisch der Syrischen Nationalkoalition (großes Bild) am 23. November 2020 in der besetzten nordsyrischen Stadt Azaz und mit zwei gefangenen Zivilisten am 12. Oktober 2019 in der Nähe von Qamişlo, die am selben Tag hingerichtet worden sind.

Die islamistische Gruppierung Ahrar al-Sharqiya gehört zu dem von der Türkei aufgestellten Invasionskorps „Syrische Nationale Armee“ (SNA) und agiert seit Jahren als Verbündete des türkischen Regimes bei der Besatzung von Nord- und Nordwestsyrien. Die 2016 von Abu Maria al-Qahtani, einen ehemaligen Anführer von Al-Nusra, gegründete Gruppierung ist für ihre akribische Brutalität bekannt und blickt auf eine lange Geschichte von Gräueltaten zurück, vor allem in Efrîn, Serêkaniyê und Girê Spî (Tall Abyad).

Mit dem Mord an Hevrîn Xelef erreichten die Kriegsverbrechen von Ahrar al-Sharqiya im Oktober 2019 einen Höhepunkt. Die kurdische Politikerin, die zugleich Generalsekretärin der Zukunftspartei Syriens war, geriet im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges vor knapp zwei Jahren in einen Hinterhalt der Miliz. In der Nähe von Qamişlo wurde sie aus ihrem Wagen gezerrt, schwer misshandelt und bei lebendigem Leib verstümmelt. Laut Obduktionsbericht wies die Leiche der 34-Jährigen zahlreiche Verletzungen auf, darunter viele Schusswunden, Brüche an Beinen, Gesicht und Schädel. Die Kopfhaut war teilweise abgelöst. Auch die gezielten Exekutionen von Gesundheitsbediensteten in der Region um Serêkaniyê und Girê Spî damals sowie Massenhinrichtungen von Zivilistinnen und Zivilisten gehen auf das Konto von Ahrar al-Sharqiya.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch haben schon mehrfach auf erdrückende Beweise gegen die dschihadistische Gruppierung, die in ihren Reihen ehemalige Söldner der Terrororganisation „Islamischer Staat” (IS) hat, hingewiesen. Auch in Berichten der UN-Untersuchungskommission zu Syrien heißt es immer wieder, dass Ahrar al-Sharqiya und andere Verbündete der türkischen Besatzungstruppen in den kurdischen Gebieten Syriens Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begehen.

 

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