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OVG: Bundesregierung muss IS-Frau aus Syrien zurückholen


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Auswärtige Amt verpflichtet, eine deutsche IS-Anhängerin und ihre Kinder aus Nordsyrien zurückzuholen. 


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde der Bundesregierung zurückgewiesen und das Auswärtige Amt verpflichtet, eine deutsche IS-Anhängerin mit ihren Kindern unverzüglich aus Nordsyrien zurückzuholen.
Laut Rechtsanwalt Dirk Schoenian, der die Familie vertritt, hat das Urteil eine „grundsätzliche Bedeutung“. Die Bundesregierung hatte sich schon vor Monaten grundsätzlich zur Aufnahme von deutschen Kindern ehemaliger IS-Angehöriger aus Syrien bereit erklärt, nicht aber ihrer Mütter. Dem widersprechen die Richter am Oberverwaltungsgericht nun ausdrücklich, da sie das grundgesetzlich verankerte „besondere Schutzbedürfnis der Familie" verletzt sehen, heißt es in einem Bericht des NDR. Demnach dürften die Kinder im vorliegenden Fall nicht von ihrer Mutter getrennt werden.
Auch unterstützt das Oberverwaltungsgericht die Sichtweise des Auswärtigen Amtes nicht, wonach von der Deutschen eine potentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit Deutschlands ausgehe. So habe das Auswärtige Amt eine konkrete Gefährlichkeit durch die Frau „nicht darzulegen vermocht". Das Gericht wies damit eine Beschwerde der Bundesregierung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ab. Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Auswärtige Amt, das sich seit langer Zeit mit fadenscheinigen Ausflüchten vor einer Rückführung deutscher IS-Mitglieder aus Nordsyrien drückt, will die Angelegenheit nun prüfen.
Die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien ruft seit langer Zeit die Herkunftsstaaten ausländischer IS-Mitglieder zur Rücknahme ihrer Staatsangehörigen auf. Aufgrund der türkischen Invasion in Rojava ist bereits Hunderten IS-Anhänger*innen die Flucht aus Internierungslagern gelungen. Einige davon sind in der Türkei oder in der türkischen Besatzungszone in Nordsyrien wieder aufgetaucht.
Laut NDR/WDR befinden sich nach letzter Zählung der Behörden mehr als 80 IS-Dschihadisten mit deutscher Staatsangehörigkeit in Nordsyrien in Gefangenschaft. Gegen 28 Männer liegt inzwischen ein Haftbefehl vor, ebenso gegen acht Frauen. Zumindest diese, so hatten es die USA von der Bundesregierung verlangt, sollten nach Hause geholt werden. Auf allen diplomatischen Ebenen hatten sie dies gefordert - und auch Präsident Donald Trump via Twitter. Es soll sogar ein konkretes Angebot vorgelegen haben: Die US-Luftwaffe würde die deutschen IS-Häftlinge in die Bundesrepublik ausfliegen, auf die amerikanische Militärbasis Ramstein. Aber Deutschland wollte das nicht. Ebenso lehnen die meisten anderen europäischen Staaten solche Rückholaktionen bislang ab.

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