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GfbV warnt vor Völkermorden an Minderheiten in Syrien


Die Menschenrechtsorganisation GfbV zieht ein Jahr nach dem Assad-Sturz eine düstere Bilanz bezüglich der aktuellen Situation in Syrien. Sie beobachtet Massaker und die Gefahr von Völkermorden, statt Minderheitenschutz und Religionsfreiheit.

Ein Jahr nach dem Sturz Assads
 
ANF / REDAKTION, 4. Dez. 2025.

Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes und der Machtübernahme durch radikale Islamisten und Dschihadisten in Syrien zieht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in einer schriftlichen Erklärung eine dramatische Bilanz: Die Hoffnung auf Stabilität und Sicherheit für alle Bevölkerungsgruppen hat sich nicht erfüllt. Stattdessen sind ethnische und religiöse Minderheiten systematischer Gewalt, Vertreibung und gezielten Angriffen ausgesetzt.

Die GfbV spricht von einer akuten Gefahr des Völkermords an der alawitischen, der drusischen und an anderen Minderheiten und appelliert an die internationale Gemeinschaft: Sofortiges Handeln sei geboten. Angesichts der aktuell geführten Debatten um Abschiebungen nach Syrien bezieht die Menschenrechtsorganisation klare Position und verurteilt diese als „unmenschlich“.

Homogenisierung und Gewalt statt Stabilität und Demokratie

Eine Stabilisierung des Landes sei seit dem Sturz Assads und der Machtergreifung der dschihadistischen „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) nicht eingetreten, vielmehr befände Syrien sich in „der schlimmsten Phase seiner Geschichte“, meint Dr. Kamal Sido, Historiker und Nahostreferent der GfbV. Die neuen Machthaber setzten alles auf eine ethnische und religiöse Homogenisierung und hätten keinerlei Interesse, an einer gemeinsamen Regierungsführung.

Vor diesem Hintergrund verurteilt Sido die derzeitigen Vorhaben der deutschen Regierung: „Es ist unverantwortlich, dass die Bundesregierung trotz der dramatischen Lage vor Ort und der andauernden Menschenrechtsverletzungen des islamistischen Regimes über Abschiebungen nach Syrien debattiert.“ Im Gegensatz dazu fordert die Menschenrechtsorganisation einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien. Insbesondere Angehörige der drusischen, der alawitischen und generell von Minderheiten in Syrien, bedürften Schutz.

„Offene Jagd auf Alawiten“

Die GfbV verweist auf die konkrete Situation, unter der die Alawit:innen in Syrien leiden. Nachdem im März Massaker mit vierstelliger Opferzahl in der überwiegend alawitisch bewohnten Küstenregion verübt wurden, lebte die Minderheit auch heute nicht in Sicherheit, sondern in „ständiger Gefahr, getötet, verschleppt oder ausgeraubt zu werden“. Diese „offene Jagd auf Alawiten“ sei aktuell in der zentralsyrischen Stadt Homs weiterhin zu beobachten.

Dauerblockade der drusischen Gebiete

Nach enormen militärischen Eskalationen steht das drusische Siedlungsgebiet im Süden des Lanes seit Juli unter einer Dauerblockade, was auch lebensnotwendige Güter betreffe. Auch hier ließe sich von vierstelligen Opferzahlen während der Auseinandersetzungen ausgehen, welche auch durch die militärische Intervention des israelischen Militärs beendet wurden.

Die Menschenrechtsorganisation sieht in dieser komplexen Situation eine weitere Gefahr: „Als Reaktion auf die Massenmorde, Verschleppungen und die systematische Vergewaltigung drusischer Frauen durch das islamistische Regime und dessen Milizen seien die Drusen dabei, sich vollständig vom Rest des Landes abzuspalten.“

GfbV warnt vor akuter Völkermords-Gefahr

Die Beteiligung der Truppen der selbsternannten Übergangsregierung sowie ihr nahestehender Milizen wurde war in Berichten von vor Ort immer wieder benannt worden. Im September dieses Jahres kamen schließlich auch die wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages zu diesem Ergebnis. „Die systematischen Angriffe auf Alawiten und Drusen sind Teil einer gezielten Strategie der Einschüchterung und Vernichtung. Es handelt sich um den Versuch des Völkermordes. Die internationale Gemeinschaft muss alles tun, um dies zu verhindern“, warnt Nahostreferent Sido.

Kein staatlicher Minderheitenschutz

Die GfbV sieht auch die christliche Minderheit und generell Minoritäten im Land als stark gefährdet an. Sie seien den Regeln der Scharia unterworfen, hätten keine Religionsfreiheit und seien ständiger Diskriminierung ausgesetzt. Von staatlicher Seite sei nicht mit Schutz zu rechnen. „Die sogenannte syrische Polizei und Armee sind nicht gewillt, religiöse und ethnische Minderheiten vor Angriffen zu schützen. Sie bestehen vor allem aus radikalen sunnitischen Islamisten, die jahrelang in den Reihen des IS oder anderer islamistischer Milizen gedient haben. Zudem müssen alle neuen Rekruten der Polizei und Armee eine religiöse Schulung durch radikale Prediger durchlaufen“, erklärt der Menschenrechtler.

Im Norden und Osten des Landes stellt das kurdisch angeführte multiethnische Militärbündnis der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) eine effektive Selbstverteidigung dar, dennoch sieht die Menschenrechtsorganisation auch die Syrien lebenden Kurd:innen in großer Gefahr. „Nachdem die Türkei bereits mehrere kurdische Gebiete – wie Afrin 2018 und Serêkaniyê (Ras al-Ain) 2019 – besetzt hat, droht sie immer wieder mit neuen Militärinterventionen gegen die verbliebenen kurdischen Gebiete“, heißt es in dem Schreiben.

 

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