Bundesanwaltschaft fordert höhere Strafe für IS-Rückkehrerin
Im neuen Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. vor dem OLG München hat die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten – und eine Freiheitsstrafe von mehr als 14 Jahren gefordert. Das Urteil von 2021 lag deutlich niedriger.
Die Bundesanwaltschaft hat eine deutlich höhere Haftstrafe für die IS-Rückkehrerin Jennifer W. gefordert. Der Vertreter des Generalbundesanwaltes sprach sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München für eine Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten aus, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Montag.
Das OLG hatte W., die aus dem niedersächsischen Lohne stammt, im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt – wegen ihrer Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) sowie Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Die 31-Jährige hatte vor Gericht eingeräumt, dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem Mann versklavtes ezidisches Mädchen angekettet in praller Mittagssonne starb.
In der neuen Verhandlung hatte sie außerdem zugegeben, der ebenfalls versklavten Mutter des Mädchens eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben, weil sie wollte, dass sie aufhört, um ihr getötetes Kind zu weinen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bezweifelte, dass es sich um einen minderschweren Fall handelte und verwies den Fall zu einer neuen Verhandlung über das Strafmaß an einen anderen Senat des OLG zurück.
Erster Prozess gegen IS-Rückkehrerin
Der Prozess gegen Jennifer W. war der bundesweit erste gegen eine IS-Rückkehrerin und nach Angaben der ezidischen Organisation Yazda die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Ezidinnen und Eziden. Die Deutsche konvertierte zum Islam und reiste 2014 im Alter von 23 Jahren nach Syrien. Dort heiratete sie ihren irakischen Mann Taha Al-Jumailly, der kurz zuvor die vom IS aus der Şengal-Region verschleppte Ezidin und deren Tochter als Sklavinnen gekauft hatte.
Weil das fünfjährige Mädchen sich auf einer Matratze eingenässt hatte, wurde es von Al-Jumailly zur Bestrafung im Hof eines Anwesens in der irakischen Stadt Falludscha angekettet. Er fesselte das Kind mit den Händen in Kopfhöhe so an ein Fenstergitter, dass es mit den Füßen in der Luft hing. Bis er das Mädchen wieder losband, hatte es einen tödlichen Hitzschlag erlitten. Das Kind starb an einem Tag im August 2015, als in Falludscha Höchsttemperaturen von mehr als 50 Grad im Schatten erreicht wurden. Die Mutter musste dabei zusehen. Sie war von Al-Jumailly ebenfalls bestraft worden und musste 30 Minuten barfuß im Hof verbringen. Der Boden war so heiß, dass ihre Füße verbrannten.
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