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IS-Mitglieder nach Rückholung in Deutschland verhaftet


Die Bundesregierung hat sieben Kinder, vier Frauen und einen Heranwachsenden aus Nordostsyrien nach Deutschland zurückgeholt. Drei der mutmaßlichen IS-Mitglieder wurden verhaftet, Bundesaußenministerin Baerbock dankt der AANES für die Zusammenarbeit.

Laut Auswärtigem Amt sind in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sieben Kinder, vier Frauen und ein Heranwachsender aus Nordostsyrien nach Deutschland zurückgeholt worden. Damit seien in mittlerweile sechs Rückholaktionen insgesamt 26 Frauen, 76 Kinder und ein Heranwachsender aus der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien in die Bundesrepublik gebracht worden.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bedankte sich bei der nordostsyrischen Autonomieverwaltung (AANES) für die Zusammenarbeit und erklärte: „Rund sechs Monate sind vergangen, seitdem wir zuletzt deutsche Kinder und Mütter aus Nordostsyrien nach Deutschland zurückholen konnten. Damals haben wir gesagt, dass nur noch wenige, besonders gelagerte Fälle offen sind. Heute Nacht konnten nun weitere sieben Kinder und vier Frauen aus dem Lager Roj in Nordostsyrien nach Deutschland zurückgeholt werden. Und wir konnten einen jungen heranwachsenden Mann zurückholen, der als damals Elfjähriger nach Syrien verbracht worden war. Ich bin erleichtert, dass mit dieser Aktion nun fast alle bekannten Fälle abgeschlossen werden konnten. Erleichtert bin ich vor allem, weil die Kinder keine Schuld für die fatalen Lebensentscheidungen ihrer Eltern trifft. Sie sind letztlich auch Opfer des IS. Wir dürfen sie daher nicht ohne Perspektive in den Lagern in Nordostsyrien zurücklassen. Die zurückgeholten Frauen und der junge Mann werden sich für ihre Taten verantworten müssen. Sie wurden umgehend nach Ankunft in Deutschland in Haft genommen. Unseren Ansprechpartnern vor Ort, insbesondere der kurdischen Selbstverwaltung in Nordostsyrien, gilt mein Dank. Sie haben uns in den vergangenen Monaten trotz widriger Umstände vor Ort bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Aktion unterstützt. Und ich danke unseren amerikanischen Freunden für die logistische Unterstützung.“

Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind Rückholungen von Kindern nur mit Zustimmung und gleichzeitiger Rückholung der Mütter möglich. Derzeit gebe es nur noch einen Fall, in dem die Zustimmung vorliegt, die Rückholung bisher aber nicht umgesetzt werden konnte. In weiteren Fällen wünschten die Mütter derzeit keine Rückholung.

Laut GBA drei Verhaftungen wegen IS-Mitgliedschaft

Die Bundesanwaltschaft berichtet unterdessen von drei Verhaftungen wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) nach §§129a/b. Marcia M., Kristin L. und Cebrail Ö. seien am Mittwoch bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen und heute dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt worden, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet habe. Marcia M. und Cebrail Ö. wurden laut GBA zu unterschiedlichen Gelegenheiten im Jahr 2017 und Kristin L. im Jahr 2019 festgenommen und befanden sich bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland in „kurdischen Lagern“. Zu den weiteren beiden IS-Rückkehrerinnen, die laut Baerbock „in Haft genommen“ wurden, liegen keine Informationen vor.


 

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