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QSD fordern internationales IS-Tribunal im Autonomiegebiet

QSD fordern internationales IS-Tribunal im Autonomiegebiet

Die Demokratischen Kräfte Syriens haben an die Staatengemeinschaft appelliert, ein internationales Sondergericht zur Verfolgung von IS-Terroristen zu schaffen. Ein solches Tribunal könnte die Lösung gegen ein Wiederaufleben der Miliz sein.

Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben sich ein weiteres Mal für die Einrichtung eines internationalen Sondergerichts zur Verfolgung von Mitgliedern der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) ausgesprochen. „Die Lösung der Frage der IS-Gefangenen im Norden und Osten von Syrien ist der Schlüssel zur Verhinderung des Wiederauflebens der Organisation und beraubt sie ihren Werkzeugen zur Propaganda, Rekrutierung neuer Terroristen und Verhinderung terroristischer Anschläge durch Schläferzellen“, erklärte das Bündnis am Sonntag.

QSD: Opfer müssen Gerechtigkeit erfahren

In Nordostsyrien gibt es nicht die Möglichkeit, ausländische Terroristen juristisch zu verfolgen. Durch Prozesse unter dem Dach eines internationalen Tribunals im Autonomiegebiet würden die IS-Dschihadisten dort zur Rechenschaft gezogen und abgeurteilt werden, wo sie ihre Verbrechen begangen haben, erklären die QSD. So könnten faire Verfahren in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht und den Menschenrechtsabkommen organisiert werden. Die QSD mahnen zudem an, dass die Opfer der Terrormiliz nur durch ein solches Sondergericht Aufarbeitung und Gerechtigkeit erfahren würden. Bereits seit der Einnahme der letzten IS-Bastion Baghuz im östlichen Syrien im Frühjahr 2019 und der Festnahme tausender IS-Anhänger setzen sich die QSD sowie die Behörden der Selbstverwaltung für die Einrichtung eines Tribunals ein, wie es für die während des Genozids in Ruanda und während des Bürgerkriegs im früheren Jugoslawien begangenen Verbrechen geschaffen worden war. Die internationale Staatengemeinschaft zögert allerdings – mit fatalen Folgen.

Reorganisierung wird in Auffanglagern vorangetrieben

So findet vor allem im Auffang- und Internierungslager Hol (Al-Haul) bei Hesekê, das als Brutstätte des IS gilt, eine weitere Radikalisierung statt, die Hierarchien aus dem alten Kalifat haben Bestand. In dem Camp leben mehr als 60.000 Menschen, bei rund der Hälfte handelt es sich um Angehörige von IS-Dschihadisten. Die QSD führten in den letzten Wochen und Monaten mehrere Sicherheitsoperationen und Durchsuchungsaktionen in Camp Hol durch, weil es dort immer wieder zu Morden an IS-Abtrünnigen kommt. Hunderte Funktionäre und Zellenmitglieder konnten festgenommen werden, die Zahl der Morde sank daraufhin deutlich. Die Reorganisierung des IS in dem Lager wird allerdings hauptsächlich von ausländischen IS-Anhängerinnen getragen. Die Frauen geben die extremistische Ideologie der Terrormiliz in organisierten Unterrichtsgruppen an Minderjährige weiter. Entsprechend hoch ist daher der Radikalisierungsgrad der Kinder. Die „Kämpfer“ selbst, etwa 10.000, werden getrennt in Haftanstalten gefangen gehalten.

UN-Sondertribunal für Şengal-Genozid scheitert am Widerstand von Russland und China

Auch in Şengal wird immer wieder ein internationales Tribunal gegen IS-Terroristen gefordert, um den im August 2014 durch den IS verübten Genozid am ezidischen Volk aufklären zulassen. Weil den Weltmächten der politische Wille fehlt, kam ein solches Sondergericht dort bislang ebenfalls nicht zustande. Auch der Internationale Strafgerichtshof kann nicht ermitteln, weil der Irak wie Syrien, den USA, Russland, China, Indien und auch der Türkei zu den Ländern gehört, die das Gründungsstatut des Gerichts nicht ratifiziert haben und sich nach wie vor weigern, Hoheitsrechte an das Weltstrafgericht abzutreten. Um mutmaßliche IS-Verbrecher trotzdem in Den Haag anzuklagen, ist eine Resolution des Weltsicherheitsrates nötig. Das ist bislang am Widerstand Russlands und Chinas gescheitert. In Deutschland kamen einige IS-Mitglieder nach dem im Völkerstrafgesetzbuch verankerten Weltrechtsprinzip vor Gericht.

 

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