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Europäisches Parlament: Gewalt in Nordost-Syrien könnte Kriegsverbrechen darstellen

 


Das Europäische Parlament hat in einer Sitzung zum Thema am Donnerstag nachdrücklich alle Gewaltakte gegen Zivilist:innen im Nordosten Syriens verurteilt und fordert alle Parteien auf, sich an den Waffenstillstand zu halten.

Übergangsregierung soll Rechte in Verfassung garantieren
 
ANF / STRASSBURG, 12. Feb. 2026.

Das Europäische Parlament hat in Straßburg eine umfassende Resolution zur Lage in Nord- und Ostsyrien verabschiedet. Die Entschließung ist am Donnerstag mit 363 „Ja“-Stimmen, 71 „Nein“-Stimmen und 83 Enthaltungen angenommen worden.

Im Resolutionstext betont das Europäische Parlament, dass außergerichtliche Tötungen, Verschleppungen, willkürliche Inhaftierungen, Zwangsumsiedlungen und Angriffe auf zivile Infrastruktur schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und in einigen Fällen Kriegsverbrechen darstellen können. Hierbei wird auf glaubwürdige Berichte der Vereinten Nationen und verschiedener NGOs über jüngste Übergriffe, insbesondere gegen die kurdische Bevölkerung, darunter die Schändung von Leichen, die Zerstörung von Friedhöfen und der Einsatz ungelenkter Munition in zivilen Gebieten, verwiesen.

Die Abgeordneten äußern tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde humanitäre Lage im Nordosten Syriens und fordern die EU auf, ihre humanitäre Hilfe zu verstärken.

Unerschütterliche Unterstützung für den Waffenstillstand

Das Parlament begrüßt die jüngste Vereinbarung zwischen den Demokratischen Kräften Syriens und der syrischen Übergangsregierung und bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für den Waffenstillstand und die Anerkennung der bürgerlichen und Bildungsrechte der Kurd:innen und fordert alle Parteien nachdrücklich auf, die bestehenden Vereinbarungen einzuhalten. Die Abgeordneten fordern auch die regionalen Akteure, einschließlich der Türkei, auf, den Waffenstillstand nicht durch militärische Maßnahmen oder die Unterstützung bewaffneter Gruppen zu untergraben.

Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt Syriens

Die Abgeordneten betonen, dass Stabilität im Nordosten Syriens für einen umfassenden, inklusiven und gerechten politischen Übergang unerlässlich ist. Sie fordern die syrischen Behörden auf, den Schutz und die Grundrechte aller Gemeinschaften zu gewährleisten, darunter Araber:innen, Kurd:innen, Sunnit:innen, Schiit:innen, Alawit:innen, Christ:innen, Drus:innen und Ezid:innen. In der Resolution wird betont, dass die uneingeschränkte Anerkennung, die Gleichberechtigung und die politische Teilhabe der kurdischen Gemeinschaft für ein stabiles und inklusives Syrien unverzichtbar sind. Sie fordert die Übergangsregierung nachdrücklich auf, diese Garantien in der Verfassung zu verankern und gleichzeitig die territoriale Integrität Syriens zu wahren.

Bekämpfung eines Wiederauflebens des IS

Das Parlament äußert seine tiefe Besorgnis über die Gefahr, die von entflohenen IS-Söldnern und ihren Anhängern aus Haftanstalten und Lagern im Nordosten Syriens ausgeht. Die Abgeordneten warnen davor, dass die Verlagerung der Verantwortung für die Häftlinge auf den Irak neue Unsicherheit und Abhängigkeit von den Kapazitäten und dem politischen Willen von Drittländern schaffen könnte.

Es fordert die Mitgliedstaaten daher auf, alle ihre Staatsangehörigen, insbesondere Kinder, aus den Lagern al-Hol und al-Roj zurückzuführen und Erwachsene in fairen Verfahren vor Gericht zu stellen.

Die Abgeordneten bedauern außerdem die Entscheidung der USA, ihre Truppen aus Syrien und dem Irak abzuziehen, und fordern die EU, ihre Mitgliedstaaten und Partner nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um zu verhindern, dass ein Wiederaufleben des IS Syrien, die Region und Europa bedroht. Sie heben auch die entscheidende Rolle der kurdischen Kämpfer, explizit einschließlich der weiblichen Kämpferinnen, im Kampf gegen IS hervor.

Jedes Engagement in Syrien, betonen die Abgeordneten, muss weiterhin an nachprüfbare Fortschritte beim Schutz der Zivilbevölkerung, der Einhaltung des Waffenstillstands, der Menschenrechte und der Rechte von Minderheiten geknüpft sein.

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